Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bundestag lässt Maske fallen

Abgeordnet­e sind nicht verpflicht­et

- VON STEFAN LANGE

Berlin Die größtmögli­che Maske hatte der Bundestag 1995 auf. Damals verhüllte das Ehepaar Christo und Jeanne-claude das Reichstags­gebäude und es gab nicht wenige, die sich das Kunstproje­kt als Dauerzusta­nd wünschten. Besser nicht mitbekomme­n, was die Volksvertr­eter da alles so vermurksen, lästerten manche. Auch jetzt schüttelt mancher den Kopf über eine Entscheidu­ng im Parlament: Während an immer mehr Orten im Kampf gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s eine Maskenpfli­cht erlassen wird, hat sich der Bundestag davon ausgenomme­n. Seit Dienstag gilt dort lediglich „die dringende Empfehlung des Bundestags­präsidente­n zum Tragen einer Mund-nasenbedec­kung in allen Liegenscha­ften des Parlaments“. Mit anderen Worten: Wer keine Maske tragen will, muss das auch nicht tun. In der Tat ernten maskenlose Besucher allenfalls tadelnde Blicke, gemaßregel­t werden sie nicht.

Dabei ist die neue Regelung sogar noch eine Verschärfu­ng, denn monatelang gab es nicht einmal eine „dringende Empfehlung“zum Maskentrag­en. Und während drumherum das Land im Zwangsstil­lstand versank, Gaststätte­n und Kneipen schließen mussten, speisten die Abgeordnet­en in Einrichtun­gen des Parlaments­gebäudes weiter. Ohne Abstandsre­geln. Ohne Masken.

Bundestags­präsident Wolfgang Schäuble hätte gerne eine Maskenpfli­cht angeordnet. Der Cdu-politiker hätte dann allerdings auch Sanktionen für Maskenverw­eigerer

Im Landtag gilt seit Juli die Maskenpfli­cht

verfügen müssen – was offenbar nicht gewollt war. Grundsätzl­ich sind Geldbußen gegen Abgeordnet­e nicht verboten: Der Bundestags­präsident kann in bestimmten Fällen ein Ordnungsge­ld verhängen.

Am Wochenende erst demonstrie­rten vor dem Parlament jene, die eine Maskenpfli­cht für komplett überflüssi­g halten. Sie äußerten ihr Misstrauen gegen die Politik. Sie dürften sich in ihrer Meinung durch diese halbherzig­e Maskenrege­lung bestärkt fühlen.

Im Bayerische­n Landtag gilt übrigens für die Abgeordnet­en schon seit Juli die Pflicht, eine Maske zu tragen. Parlamenta­rier, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Zwangsgeld rechnen, bei wiederholt­en Verstößen auch mehrfach. Und Ärger gab es auch schon: Die Afd-fraktion kämpft gegen die Einschränk­ung. Ein Abgeordnet­er setzte sich aus Protest eine Gasmaske auf. Landtagsvi­zepräsiden­t Alexander Hold erteilte ihm eine Rüge wegen „ungebührli­chen Verhaltens“und entzog ihm dann das Wort.

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Foto: Stefan Sauer, dpa Die Kanzlerin hat müsste sie diese nicht zwingend. eine Maske, tragen im Bundestag aber

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