Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Grillverbo­t: Kritik an Urteil

Ministeriu­m sieht „falsches Signal“

- VON MICHAEL BÖHM

München/augsburg Als am Dienstagna­chmittag das bayerische Grillverbo­t auf öffentlich­en Plätzen gekippt wurde, dürfte den wenigsten Bayern zum Grillen zumute gewesen sein: Grauer Himmel, immer wieder Regen, herbstlich­e Temperatur­en luden nur bedingt zu Bratwurst und Steak im Park oder am Flussufer ein. Bernhard Hannemann freute sich dennoch. Denn für den Augsburger Anwalt war die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs ein juristisch­er Sieg. Er hatte das wegen der Corona-pandemie erlassene Grillverbo­t mit einem Eilantrag zu Fall gebracht. So wie er es Ende Mai schon mit der bayernweit­en Sperrfrist für Biergärten und Außengastr­onomie getan hatte.

„Ich bin kein Corona-gegner oder habe es speziell auf Corona-gesetze abgesehen. Aber als Organ der Rechtspfle­ge sehe ich es durchaus als meine Aufgabe, dem Gesetzgebe­r auf die Finger zu schauen“, erklärt Hannemann. Dazu gehöre auch, überprüfen zu lassen, ob die einst erlassenen Corona-regeln weiterhin verhältnis­mäßig sind. In Sachen Grillverbo­t auf öffentlich­en Plätzen war das nicht der Fall, urteilte der Verwaltung­sgerichtsh­of und setzte es außer Kraft.

Am Tag danach übte das Gesundheit­sministeri­um Kritik an der Gerichtsen­tscheidung. Ein Sprecher bezeichnet­e sie als ein fragwürdig­es Signal. Grillen sei aus Infektions­schutzgrün­den verboten worden, weil davon auszugehen sei, dass es wegen der Anziehungs­kraft von öffentlich­en Grillplätz­en zu Menschenan­sammlungen kommen könne. In diesen werde ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Gesellscha­ften oft nicht oder nur unzureiche­nd eingehalte­n. Trotzdem wird das Ministeriu­m dem Sprecher zufolge die Grill-passage aus der entspreche­nden Verordnung streichen – die Grillsaiso­n neige sich ja ohnehin ihrem Ende zu.

Anwalt Hannemann widerspric­ht mehrfach. Zum einen sei das Grillen an sich eben noch keine Menschenan­sammlung, dürfe daher auch nicht einfach grundsätzl­ich und bayernweit verboten werden. Zum anderen hoffe er „noch auf einige schöne Herbsttage, an denen die Menschen nun wieder in Parks oder am Lech grillen dürfen“.

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