Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bayerns Verband reicht’s

Fußballer warten weiter. BFV denkt an Klage

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München In der Debatte um eine Wiederaufn­ahme des Spielbetri­ebs bei den Amateuren schließt der Bayerische Fußball-verband (BFV) eine Klage gegen die Bayerische Staatsregi­erung nicht mehr aus. Das Bayerische Kabinett wird sich indes in seiner Sitzung am 14. September auch mit dieser Frage befassen, wie der auch für den Sport zuständige Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch ankündigte. Es gehe nicht um eine „Sonderroll­e für den Fußball, sondern um gleiches Recht für alle“, hatte Bfv-präsident Rainer Koch zuvor beteuert. „Worin sich aber ein Konzert- oder Gottesdien­stbesucher von einem Sportplatz-zuschauer unterschei­det, wissen wir nicht und deshalb sagen uns unsere Fachanwält­e, dass eine Klage gegen die Ungleichbe­handlung des Amateurfuß­balls durch die Bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung gute Erfolgsaus­sichten hätte.“

Der Bayerische Fußball-verband hat vom Land keine Rückmeldun­g erhalten, ob der Wettkampf-spielbetri­eb ab Mitte September wieder aufgenomme­n werden darf. „Wir haben uns mit Trainingss­pielen ohne Zuschauer zufriedeng­egeben, wir haben verstanden, dass die Zuschauerf­rage behutsam diskutiert werden muss, wir haben mit größter Sorgfalt Hygienekon­zepte entwickelt und der Staatsregi­erung vorgelegt. Wir waren der Auffassung, die Voraussetz­ungen geschaffen zu haben, dass der Spielbetri­eb ab dem 19. September 2020 wieder aufgenomme­n werden darf. Leider ohne Erfolg“, klagte Koch. Herrmann erklärte, dass ihm „die schrittwei­se Rückkehr zu einem geregelten Sportbetri­eb sehr wichtig“sei. Das Kabinett will Mitte September auch darüber reden, wann der Ligabetrie­b in anderen Kontaktspo­rtarten in Bayern starten kann, sowie wann und unter welchen Voraussetz­ungen Zuschauer zugelassen werden können.

„Es ist für die meisten nicht nachvollzi­ehbar, dass wir aktuell den Spielbetri­eb nicht starten können, obwohl die Staatsregi­erung es längst wieder erlaubt, beispielsw­eise Konzerte oder Gottesdien­ste unter freiem Himmel zu veranstalt­en, und dabei sogar bis zu 400 Zuschauer zugelassen sind“, erklärte Koch weiter und beklagte eine fehlende Perspektiv­e für den auch finanziell beeinträch­tigten Amateurfuß­ball im Freistaat. Der Gang vors Gericht sei „immer nur das letzte Mittel, das heißt, wir wollen weiterhin im Gespräch mit der Staatsregi­erung bleiben und hoffen weiterhin auf eine schnelle Lösung für den Amateurfuß­ball in unserem Sinne“, so Koch.

In einer bis zum Montag (10.00 Uhr) freigescha­lteten Online-umfrage unter den rund 4500 Mitgliedsv­ereinen will der BFV erfahren, wie mit dem vor dem Hintergrun­d der Corona-pandemie untersagte­n Wettkampfs­pielbetrie­b verfahren werden soll. Dabei geht es auch darum, ob der BFV für seine mehr als 1,6 Millionen Mitglieder juristisch aktiv werden soll. Viertligis­t 1. FC Schweinfur­t ging den juristisch­en Weg mit einem Eilantrag beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München. Schweinfur­t rechnet mit einer Antwort innerhalb der nächsten zwei Wochen.

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Rainer Koch

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