Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Hallenbäder lassen weniger Besucher ein
Freizeit Die Corona-auflagen wirken sich auch auf die Hallenbad-saison aus, die demnächst startet. Badegäste müssen sich hier zwar nicht online registrieren, ihre Daten werden aber aufgenommen. Und es gibt noch weitere Regeln
Eine von der Corona-pandemie stark beeinflusste Freibadsaison geht in Augsburg zu Ende. Das erste Bad hat bereits geschlossen: Die Tore in der Lechhauser Einrichtung sind zu. In den drei anderen städtischen Freibädern Familienbad, Bärenkellerbad und Fribbe läuft der Betrieb noch bis einschließlich Sonntag, 6. September. Die Coronaauflagen gelten dort weiterhin, für die Hallenbadsaison dagegen ist zunächst eine Frage zu klären.
Die Bädersaison 2020 war und ist von Regeln und Ausnahmen bestimmt. In den Freibädern müssten sich Gäste vor ihrem Besuch registrieren lassen, am besten gehe das online, so die Stadt. Zudem war die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Bad aufhalten dürfen, beschränkt. Wenn nun bald die Hallenbadsaison beginnt, sind diese Punkte ebenfalls zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es vor allem einen Knackpunkt: Wie kann es mit dem Schwimmunterricht der Schulen laufen?
Wegen Corona starteten die Freibäder in diesem Jahr mit Verspätung, die Hallenbäder öffnen dagegen planmäßig: das Hallenbad Göggingen sowie das Spickelbad am Montag, 7. September, gefolgt vom Alten Stadtbad am Samstag, 12. September. Das Hallenbad Haunstetten legt am Montag, 14. September, los.
In den Freibädern hatte es anfangs drei Badeblöcke gegeben, um die Besucherzahlen zu entzerren. Die Zeit zwischen den einzelnen Blöcken wurde für Reinigung und Desinfektion genutzt. In den Hallenbädern sind solche Blöcke nicht vorgesehen, die Besucher können zu den regulären Öffnungszeiten kommen, der Badebetrieb orientiert sich damit an den Vorjahren. Doch die gesetzlichen Vorgaben, an die sich die Stadt Augsburg zu halten hat, sind streng.
Auch hier sind nicht so viele Besucher zugelassen wie in anderen Jahren. Rechnerisch sind pro Badegast zehn Quadratmeter notwendig. Damit dürfen sich im Hallenbad Göggingen insgesamt 45 Besucher auf einmal aufhalten, im Spickelbad sind es 52 und im Hallenbad Haunstetten 51 Gäste. Es gibt zudem eine Trennung zwischen Schwimmerund Nichtschwimmerbecken. Im Hallenbad Haunstetten sind 31 Besucher im Schwimmerbecken erlaubt und 20 Personen im Nichtschwimmerbecken. Ähnlich ist die Aufteilung in den beiden anderen
Bädern. Bei den Freibädern waren die Beschränkungen weitaus geringer: Im Familienbad und Bärenkellerbad sind jeweils 1200 Personen zugelassen, im Fribbe sind es 700.
Einheitlich ist für alle Hallenbäder die Regelung, was der Besucher zu beachten hat. Eine Online-reservierung ist laut Auskunft der Stadt nicht nötig. Die Kontaktpersonenermittlung wird über die Eintrittskarten organisiert. Jeder Besucher, der eine Karte kauft, hat auf der Rückseite ein Adressfeld, das er ausfüllen muss. Beim Verlassen des Bades wird die Karte durch das Auslassdrehkreuz eingezogen und 14 Tage lang archiviert. Das Personal in den Schwimmbädern werde laut Sportamt stichprobenartig kontrollieren, ob die Besucher das Adressfeld auch ausfüllen – so, wie das auch in Gaststätten gehandhabt wird. Da die Karten im Moment noch nicht eingetroffen sind, müssen die Badegäste übergangsweise ein vorgefertigtes Formblatt ausfüllen und in eine Urne werfen.
Einschnitte gibt es auch bei den Sprungtürmen: Im Gögginger Bad ist der Turm generell gesperrt. In Haunstetten hängt eine mögliche Sperrung von der Zahl der Schwimmer ab. Im Alten Stadtbad ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (zwei getrennte Schwimmhallen) im Vergleich zu den übrigen städtischen Hallenbädern mit weniger Einschränkungen zu rechnen.
Das Sport- und Bäderamt hat für jedes Hallenbad ein Rahmenhygienekonzept erarbeitet. Im Moment werden einzelne Abstimmungen mit den Schulen und Vereinen getroffen. Wie bereits bei der Öffnung der Freibäder versucht die städtische Bäderverwaltung im Einklang mit den geltenden Beschränkungen Bürgern, Vereinen wie auch Schulen das Badevergnügen zu ermöglichen.
Abstimmungsbedarf besteht in erster Linie, welche Badezeiten
Schulen zugestanden werden. Aus dem Bäderamt heißt es, dass hier zunächst die Bildungseinrichtungen selbst gefragt seien. Sie müssten ein Hygienekonzept vorlegen, wie ein Schwimmunterricht in Zeiten von Corona aussehen könnte.
Da die Stadt Augsburg Sachaufwandsträger für das Schulschwimmen ist, dürfen die Schulen die Bäder bevorzugt zum Schwimmen in den Vormittagsstunden nutzen. Sicher ist: Ein Parallelbetrieb von Schul- beziehungsweise Vereinsschwimmen und Öffentlichkeit ist aufgrund der begrenzten Besucherkapazitäten (Ausnahme: Altes Stadtbad) nicht möglich.
Die Bäderverwaltung hat eine Lösung parat: Sollte das öffentliche Schwimmen unter der Woche stark eingeschränkt sein, würden Badezeiten am Wochenende ausgeweitet. In den Ferien werden die Bäder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.