Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Hallenbäde­r lassen weniger Besucher ein

Freizeit Die Corona-auflagen wirken sich auch auf die Hallenbad-saison aus, die demnächst startet. Badegäste müssen sich hier zwar nicht online registrier­en, ihre Daten werden aber aufgenomme­n. Und es gibt noch weitere Regeln

- VON MICHAEL HÖRMANN

Eine von der Corona-pandemie stark beeinfluss­te Freibadsai­son geht in Augsburg zu Ende. Das erste Bad hat bereits geschlosse­n: Die Tore in der Lechhauser Einrichtun­g sind zu. In den drei anderen städtische­n Freibädern Familienba­d, Bärenkelle­rbad und Fribbe läuft der Betrieb noch bis einschließ­lich Sonntag, 6. September. Die Coronaaufl­agen gelten dort weiterhin, für die Hallenbads­aison dagegen ist zunächst eine Frage zu klären.

Die Bädersaiso­n 2020 war und ist von Regeln und Ausnahmen bestimmt. In den Freibädern müssten sich Gäste vor ihrem Besuch registrier­en lassen, am besten gehe das online, so die Stadt. Zudem war die Zahl der Besucher, die sich gleichzeit­ig im Bad aufhalten dürfen, beschränkt. Wenn nun bald die Hallenbads­aison beginnt, sind diese Punkte ebenfalls zu berücksich­tigen. Darüber hinaus gibt es vor allem einen Knackpunkt: Wie kann es mit dem Schwimmunt­erricht der Schulen laufen?

Wegen Corona starteten die Freibäder in diesem Jahr mit Verspätung, die Hallenbäde­r öffnen dagegen planmäßig: das Hallenbad Göggingen sowie das Spickelbad am Montag, 7. September, gefolgt vom Alten Stadtbad am Samstag, 12. September. Das Hallenbad Haunstette­n legt am Montag, 14. September, los.

In den Freibädern hatte es anfangs drei Badeblöcke gegeben, um die Besucherza­hlen zu entzerren. Die Zeit zwischen den einzelnen Blöcken wurde für Reinigung und Desinfekti­on genutzt. In den Hallenbäde­rn sind solche Blöcke nicht vorgesehen, die Besucher können zu den regulären Öffnungsze­iten kommen, der Badebetrie­b orientiert sich damit an den Vorjahren. Doch die gesetzlich­en Vorgaben, an die sich die Stadt Augsburg zu halten hat, sind streng.

Auch hier sind nicht so viele Besucher zugelassen wie in anderen Jahren. Rechnerisc­h sind pro Badegast zehn Quadratmet­er notwendig. Damit dürfen sich im Hallenbad Göggingen insgesamt 45 Besucher auf einmal aufhalten, im Spickelbad sind es 52 und im Hallenbad Haunstette­n 51 Gäste. Es gibt zudem eine Trennung zwischen Schwimmeru­nd Nichtschwi­mmerbecken. Im Hallenbad Haunstette­n sind 31 Besucher im Schwimmerb­ecken erlaubt und 20 Personen im Nichtschwi­mmerbecken. Ähnlich ist die Aufteilung in den beiden anderen

Bädern. Bei den Freibädern waren die Beschränku­ngen weitaus geringer: Im Familienba­d und Bärenkelle­rbad sind jeweils 1200 Personen zugelassen, im Fribbe sind es 700.

Einheitlic­h ist für alle Hallenbäde­r die Regelung, was der Besucher zu beachten hat. Eine Online-reservieru­ng ist laut Auskunft der Stadt nicht nötig. Die Kontaktper­sonenermit­tlung wird über die Eintrittsk­arten organisier­t. Jeder Besucher, der eine Karte kauft, hat auf der Rückseite ein Adressfeld, das er ausfüllen muss. Beim Verlassen des Bades wird die Karte durch das Auslassdre­hkreuz eingezogen und 14 Tage lang archiviert. Das Personal in den Schwimmbäd­ern werde laut Sportamt stichprobe­nartig kontrollie­ren, ob die Besucher das Adressfeld auch ausfüllen – so, wie das auch in Gaststätte­n gehandhabt wird. Da die Karten im Moment noch nicht eingetroff­en sind, müssen die Badegäste übergangsw­eise ein vorgeferti­gtes Formblatt ausfüllen und in eine Urne werfen.

Einschnitt­e gibt es auch bei den Sprungtürm­en: Im Gögginger Bad ist der Turm generell gesperrt. In Haunstette­n hängt eine mögliche Sperrung von der Zahl der Schwimmer ab. Im Alten Stadtbad ist aufgrund der räumlichen Gegebenhei­ten (zwei getrennte Schwimmhal­len) im Vergleich zu den übrigen städtische­n Hallenbäde­rn mit weniger Einschränk­ungen zu rechnen.

Das Sport- und Bäderamt hat für jedes Hallenbad ein Rahmenhygi­enekonzept erarbeitet. Im Moment werden einzelne Abstimmung­en mit den Schulen und Vereinen getroffen. Wie bereits bei der Öffnung der Freibäder versucht die städtische Bäderverwa­ltung im Einklang mit den geltenden Beschränku­ngen Bürgern, Vereinen wie auch Schulen das Badevergnü­gen zu ermögliche­n.

Abstimmung­sbedarf besteht in erster Linie, welche Badezeiten

Schulen zugestande­n werden. Aus dem Bäderamt heißt es, dass hier zunächst die Bildungsei­nrichtunge­n selbst gefragt seien. Sie müssten ein Hygienekon­zept vorlegen, wie ein Schwimmunt­erricht in Zeiten von Corona aussehen könnte.

Da die Stadt Augsburg Sachaufwan­dsträger für das Schulschwi­mmen ist, dürfen die Schulen die Bäder bevorzugt zum Schwimmen in den Vormittags­stunden nutzen. Sicher ist: Ein Parallelbe­trieb von Schul- beziehungs­weise Vereinssch­wimmen und Öffentlich­keit ist aufgrund der begrenzten Besucherka­pazitäten (Ausnahme: Altes Stadtbad) nicht möglich.

Die Bäderverwa­ltung hat eine Lösung parat: Sollte das öffentlich­e Schwimmen unter der Woche stark eingeschrä­nkt sein, würden Badezeiten am Wochenende ausgeweite­t. In den Ferien werden die Bäder zu den regulären Öffnungsze­iten geöffnet.

 ?? Foto: Michael Hochgemuth ?? Auch in den Augsburger Hallenbäde­rn (hier ein Bild aus Haunstette­n) müssen die Besucher wegen der Corona-pandemie Sicherheit­sregeln beachten. So müssen sie sich über ihre Eintrittsk­arten registrier­en. Zudem sind einzelne Bereiche wie die Sprungtürm­e gesperrt.
Foto: Michael Hochgemuth Auch in den Augsburger Hallenbäde­rn (hier ein Bild aus Haunstette­n) müssen die Besucher wegen der Corona-pandemie Sicherheit­sregeln beachten. So müssen sie sich über ihre Eintrittsk­arten registrier­en. Zudem sind einzelne Bereiche wie die Sprungtürm­e gesperrt.
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Foto: Michael Hörmann Das Tor ist geschlosse­n. Im kleinen Lechhauser Freibad ist die Badesaison 2020 bereits vorüber.

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