Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Regeln für junge Schniefnas­en

Ohne Husten und Schnupfen kommt wohl kein Schüler durch die kalte Jahreszeit. Nun ist klar, wann die Kinder und Jugendlich­en dennoch in die Schule dürfen – und wann nicht

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München Leichter Schnupfen ja, schwerer Husten nein: Wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahre­s hat das bayerische Kultusmini­sterium Regeln zum Schulbesuc­h erkälteter Kinder und Jugendlich­er veröffentl­icht. Demnach dürfen die Schüler bei leichten Symptomen wie Schnupfen und gelegentli­chem Husten erst dann in die Schule, wenn sie binnen 24 Stunden kein Fieber entwickelt haben. So lange müssen sie zu Hause bleiben beziehungs­weise werden nach Hause geschickt, wie aus dem überarbeit­eten Rahmenhygi­eneplan des Ministeriu­ms hervorgeht.

Kranke Kinder mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschme­rzen, starken Bauchschme­rzen, Erbrechen oder Durchfall müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben.

Eine Ausnahme von dieser Grundlinie gibt es – analog zu den Kindertage­sstätten – für Grundschül­er und die Grundschul­stufen der Förderzent­ren: Sie dürfen mit milden Krankheits­zeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentli­chem Husten weiter in die Schule, sofern die Zahl der Neuinfekti­onen in der Region bei unter 50 je 100000 Einwohnern in den vergangene­n sieben Tagen liegt (sogenannte 7-Tage-inzidenz).

Sind sie schwerer erkrankt, müssen jedoch auch die Jüngsten zu Hause bleiben. Und zwar so lange, bis sie mindestens 24 Stunden lang höchstens noch leichte Symptome haben und seit 36 Stunden fieberfrei sind. Liegt die Zahl der Neuinfekti­onen im Landkreis des Betroffene­n bei über 50 je 100 000 Einwohner innerhalb der vergangene­n 7 Tage, dürfen die Schülerinn­en und Schüler nur nach Vorlage eines negativen Tests auf das Coronaviru­s oder eines ärztlichen Attests wieder in die Schule.

Das neue Schuljahr beginnt im Freistaat am Dienstag. Rund 1,7 Millionen Schülerinn­en und Schüler sollen dann, wann immer vertretbar, vor Ort in den 6200 Schulen unterricht­et werden. Dabei stützen sich die Verantwort­lichen auf einen dreistufig­en Plan: Je nachdem, ob die 7-Tage-inzidenz in der Region bei unter 35, zwischen 35 und 50 oder über 50 liegt, sind die Vorgaben etwa zu Maskenpfli­cht und Mindestabs­tänden an den Schulen anders.

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Mit leichtem Schnupfen dürfen Kinder weiter in die Schule. Symbolfoto: dpa

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