Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Klimacamper müssen sich einschränken
Die Stadt macht strengere Auflagen, weil sie im Fall eines Brandes zu große Risiken sieht
Das Klima-protestcamp neben dem Rathaus muss kleiner werden. Das hat die Stadt den Aktivisten am Dienstag mitgeteilt. Die Begründung: Das Zeltlager, das zuletzt gewachsen ist und große Teile des Fischmarkts zwischen Rathaus und Perlach eingenommen hat, würde im Fall eines Brandes die Arbeit der Feuerwehr zu stark behindern.
Ganz weg von Platz müssen die Aktivisten nicht. In einem aktuellen Bescheid der Stadt ist aber festgelegt, dass sie zum Rathaus, zum Perlachturm und zur Kirche St. Peter am Perlach einen relativ großen Abstand einhalten müssen – um einiges größer als bisher. Damit ist die Fläche, auf der die Aktivisten weiter campieren dürfen, eingeschränkt.
Das aktuelle Vorgehen der Stadt beim Klimacamp basiert auf einer Einschätzung der Berufsfeuerwehr. Deren Experten kamen zum Ergebnis, dass bei einer Evakuierung die Fluchtwege aus dem Rathaus und dem angrenzenden Verwaltungsgebäude nicht gewährleistet seien. Unter anderem könne die Feuerwehr eingeschlossene Personen nicht so einfach mit einer Leiter befreien.
Zudem geht nach Einschätzung der Feuerwehr auch von den Aufbauten des Camps selbst ein gewisses Brandrisiko aus. Die Klimaaktivisten hatten ihr Camp ausgebaut und dabei unter anderem eine Art Hütte aus Holz errichtet. Gleichzeitig kündigten sie an, über den Winter bleiben zu wollen, wenn die Stadt ihren Forderungen in Sachen Klimaschutz und Radverkehr nicht nachkomme. Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) sagt auf Anfrage, die neuen Auflagen dienten nicht dem Zweck, das Camp loszuwerden, es gehe vielmehr um wichtige Sicherheitsfragen. Ingo Blechschmidt, einer der Initiatoren des Camps, sagt, man habe mit der Stadt ein gutes Gespräch geführt und arbeite daran, die Vorgaben einzuhalten. Am Dienstagnachmittag begannen die Aktivisten damit, das Zeltlager umzuräumen.
Generell vertritt die Stadt die Ansicht, dass es sich beim Camp nicht mehr um eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung handelt. Das Verwaltungsgericht sah das in einer Eilentscheidung anders und stellte sich auf die Seite der Camper. Endgültig ist das aber nicht, das Hauptverfahren steht noch aus.