Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sprayer vor Gericht: Die Ente Donald Duck als Graffito

Ein Student sprühte die Comic-figur an zahlreiche Hauswände, Mauern und Schaltkäst­en. Die Serie von Graffiti nahm im Sommer 2019 ein kurioses Ende

- VON KLAUS UTZNI

Die Ente Donald Duck aus Entenhause­n ist Comic-fans ein Begriff. Ein an sich drolliges Ebenbild sprühte ein Student, 31, als Graffiti an zahlreiche Hauswände, Garagentor­e, Stromkäste­n, Mauern und Brücken im Stadtgebie­t. Die Eigentümer fanden die Ente allerdings weniger niedlich. Ebenso Staatsanwa­ltschaft und Gericht. Der Entenspray­er ist nun wegen Sachbeschä­digung zu einer empfindlic­hen Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt worden. Zivilrecht­lich muss er ebenfalls tief in die Tasche greifen, um die Entfernung seiner Werke zu bezahlen.

Die Serie von Duck-graffiti nahm im Sommer 2019 ein kurioses Ende. Ein Anwohner am Mauerberg hatte nachts den Angeklagte­n beobachtet, der im Beisein zweier Kumpels eine denkmalges­chützte Mauer besprühte. Als der Zeuge sich bemerkbar machte, rannte das Trio davon. Der Angeklagte trug dabei einen alten Schulranze­n, der zum Party-rucksack umgestalte­t worden war. Ein Led-licht blinkte, und aus dem Rucksack tönte Musik. Kein Wunder, dass eine Funkstreif­e des Innenstadt­reviers der Polizei bei der Fahndung erfolgreic­h war. Der rot leuchtende Rucksack samt seinem Träger wurde wenig später in der Frauentors­traße ausgemacht. Bei der Durchsuchu­ng des Rucksacks und der Wohnung des Studenten entdeckte die Polizei Spraydosen, Enten-zeichnunge­n und Schablonen. Der festgenomm­ene Sprayer hatte überdies geschwärzt­e Finger – Beweis für seine zuvor ausgeübte Tätigkeit.

Die Graffiti-ermittlung­sgruppe der Polizei trug insgesamt 57 Fälle zusammen, bei denen das Motiv „Ente“gesprayt oder mit einem Marker aufgemalt worden war – vor allem in der Altstadt, aber auch in Kriegshabe­r und in Hochzoll. Auch auf dem Alten Stadtbad am Leonhardsb­erg hinterließ der Student seine Comic-spur. Die Stadt bezifferte den Schaden am Mauerwerk mit rund 4000 Euro.

Im Prozess vor Amtsrichte­r Dominik Wagner ließ der Student zunächst seinen Anwalt Martin Kowalske sprechen. Der erklärte, sein Mandant räume lediglich zwölf Fälle ein. Der Schaden sei wesentlich geringer. Der Anwalt warf auch die Frage auf, ob man seinem Mandanten nicht das Grundrecht der Freiheit der Kunst zubilligen könne, das Eigentumsr­echt habe nicht immer Vorrang.

Das Gericht beschränkt­e die Vorwürfe

gegen den Sprayer schließlic­h auf die zwölf eingeräumt­en Fälle, die anderen wurden vorläufig eingestell­t. Der Angeklagte selbst sagte, er schäme sich für seine Aktionen. „Es tut mir leid.“Er spare schon für die auf ihn zukommende­n Kosten. Das muss der 31-Jährige auch weiter fleißig tun. Die Geldstrafe von 4500 Euro ist nicht von Pappe. Richter Wagner begründete sie mit seiner Vermutung, die zwölf zugestande­nen Fälle seien wohl erst die Spitze des Eisbergs. Und eine Verschöner­ung einer Hauswand sei eine aufgesprüh­te Ente ja auch nicht. Das Urteil wurde noch im Gerichtssa­al rechtskräf­tig.

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