Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Sprayer vor Gericht: Die Ente Donald Duck als Graffito
Ein Student sprühte die Comic-figur an zahlreiche Hauswände, Mauern und Schaltkästen. Die Serie von Graffiti nahm im Sommer 2019 ein kurioses Ende
Die Ente Donald Duck aus Entenhausen ist Comic-fans ein Begriff. Ein an sich drolliges Ebenbild sprühte ein Student, 31, als Graffiti an zahlreiche Hauswände, Garagentore, Stromkästen, Mauern und Brücken im Stadtgebiet. Die Eigentümer fanden die Ente allerdings weniger niedlich. Ebenso Staatsanwaltschaft und Gericht. Der Entensprayer ist nun wegen Sachbeschädigung zu einer empfindlichen Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt worden. Zivilrechtlich muss er ebenfalls tief in die Tasche greifen, um die Entfernung seiner Werke zu bezahlen.
Die Serie von Duck-graffiti nahm im Sommer 2019 ein kurioses Ende. Ein Anwohner am Mauerberg hatte nachts den Angeklagten beobachtet, der im Beisein zweier Kumpels eine denkmalgeschützte Mauer besprühte. Als der Zeuge sich bemerkbar machte, rannte das Trio davon. Der Angeklagte trug dabei einen alten Schulranzen, der zum Party-rucksack umgestaltet worden war. Ein Led-licht blinkte, und aus dem Rucksack tönte Musik. Kein Wunder, dass eine Funkstreife des Innenstadtreviers der Polizei bei der Fahndung erfolgreich war. Der rot leuchtende Rucksack samt seinem Träger wurde wenig später in der Frauentorstraße ausgemacht. Bei der Durchsuchung des Rucksacks und der Wohnung des Studenten entdeckte die Polizei Spraydosen, Enten-zeichnungen und Schablonen. Der festgenommene Sprayer hatte überdies geschwärzte Finger – Beweis für seine zuvor ausgeübte Tätigkeit.
Die Graffiti-ermittlungsgruppe der Polizei trug insgesamt 57 Fälle zusammen, bei denen das Motiv „Ente“gesprayt oder mit einem Marker aufgemalt worden war – vor allem in der Altstadt, aber auch in Kriegshaber und in Hochzoll. Auch auf dem Alten Stadtbad am Leonhardsberg hinterließ der Student seine Comic-spur. Die Stadt bezifferte den Schaden am Mauerwerk mit rund 4000 Euro.
Im Prozess vor Amtsrichter Dominik Wagner ließ der Student zunächst seinen Anwalt Martin Kowalske sprechen. Der erklärte, sein Mandant räume lediglich zwölf Fälle ein. Der Schaden sei wesentlich geringer. Der Anwalt warf auch die Frage auf, ob man seinem Mandanten nicht das Grundrecht der Freiheit der Kunst zubilligen könne, das Eigentumsrecht habe nicht immer Vorrang.
Das Gericht beschränkte die Vorwürfe
gegen den Sprayer schließlich auf die zwölf eingeräumten Fälle, die anderen wurden vorläufig eingestellt. Der Angeklagte selbst sagte, er schäme sich für seine Aktionen. „Es tut mir leid.“Er spare schon für die auf ihn zukommenden Kosten. Das muss der 31-Jährige auch weiter fleißig tun. Die Geldstrafe von 4500 Euro ist nicht von Pappe. Richter Wagner begründete sie mit seiner Vermutung, die zwölf zugestandenen Fälle seien wohl erst die Spitze des Eisbergs. Und eine Verschönerung einer Hauswand sei eine aufgesprühte Ente ja auch nicht. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.