Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Eugericht bremst Behörden
Datenspeicherung nur eingeschränkt erlaubt
Luxemburg Sicherheitsbehörden in der EU dürfen die Telefon- und Internet-verbindungsdaten der Bürger nicht ohne konkreten Verdacht auf Terrorismus oder eine schwere Straftat speichern lassen. Eine pauschale Aufbewahrung durch Telekommunikationsunternehmen sei nicht zulässig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EUGH) in einem am Dienstag veröffentlichten höchstrichterlichen Urteil. Es gebe jedoch besondere, genau definierte Ausnahmefälle: Bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität halten die Richter eine zeitlich begrenzte, begründete Vorratsdatenspeicherung für zulässig.
Mit seiner Ablehnung flächendeckender, vorsorglicher Datensammlung stärkte das Luxemburger Gericht die Bürgerrechte. Eine unmittelbare Wirkung auf die deutschen Regelungen hat die Entscheidung noch nicht, für die Bundesrepublik läuft ein separates Verfahren. Aber der EUGH stellt klar: Die Verpflichtung der Anbieter in einigen Eustaaten, eine „allgemeine und unterschiedslose Übermittlung oder Aufbewahrung von Verbindungsund Standortdaten“zu gewährleisten, sei nicht mit dem Europarecht vereinbar.
Zwei Einschränkungen wurden jedoch betont. Zum einen darf bei einer unmittelbaren „ernsten Bedrohung der nationalen Sicherheit“von Regeln zur Vertraulichkeit der Daten abgewichen werden – für einen streng begrenzten Zeitraum. Außerdem können Behörden im Kampf gegen Schwerkriminalität eine „gezielte Aufbewahrung“von Daten anordnen, zumal bei „Gefahren für die öffentliche Sicherheit“. Bei konkretem Terrorverdacht dürfen sogar Echtzeit-daten nach vorheriger Prüfung durch ein Gericht ausgewertet werden.