Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Schmuggler versteckt 3,8 Kilo Gold in Airbagfach
Die Kontrolle eines Autos an der A8 wurde zum Verhängnis für einen Mann aus Bulgarien
Dieser Blick mit Argusaugen war wirklich Gold wert: Bei einer Routinekontrolle im November 2019 an der Autobahnausfahrt Günzburg fiel einem Zollbeamten, 43, eine winzige Kleinigkeit auf. Der Seiten-airbag auf der Beifahrerseite eines Pkw mit bulgarischen Kennzeichen war mit einer kleinen Schraube montiert, die nicht dem Hersteller-original entsprach.
Der Verdacht des aufmerksamen Zöllners, das Fach für den Airbag könne als Versteck dienen, erwies sich als goldrichtig. Nachdem die Deckplatte abgeschraubt war, entdeckte der Beamte elf mit Klebeschrotthandel band umwickelte Päckchen. Der Inhalt: goldene Ketten und ebensolche Ringe mit einem Gesamtgewicht von 3767 Gramm und einem Wert von damals insgesamt rund 100000 Euro.
Der Schmuggler, ein 42-jähriger Bulgare, der außerdem zwölf Stangen Zigaretten und 20,3 Liter Raki (türkischer Anisschnaps) über die Grenze nach Deutschland geschleust hatte, ist jetzt vom Amtsgericht wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro (180 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt worden. Wesentlich schmerzlicher sind freilich die „Nebenfolgen“.
Der Bulgare, der angeblich vom
lebt, muss insgesamt 23 500 Euro an Steuern nachzahlen. Damit nicht genug: Die gesamte beschlagnahmte Schmuggelware wird vom Staat eingezogen. Eigentlich hätte der Angeklagte selbst vor Amtsrichter Markus Eberhard erscheinen sollen. Doch die Ladung konnte ihm in Bulgarien nicht zugestellt werden. Für ihn stand nun im Prozess sein mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteter Verteidiger Süleyman Pozan Rede und Antwort. Diese Möglichkeit besteht bei Verfahren, bei denen ein Strafbefehl ergangen ist. Der Anwalt hatte Einspruch eingelegt.
Wie Pozan erklärte, habe sein Mandant ihm gesagt, dass er das
Gold von einem anderen Mann gegen einen Schuldschein in Höhe von 100000 Euro angekauft habe. Der Schmuck sollte nach Belgien gebracht und dort weiterverkauft werden. Vermutlich stamme das Gold aus der Türkei. Ziel des Einspruchs gegen den Strafbefehl sei einzig der dringende Wunsch seines Mandanten, das Gold wieder zu bekommen, sagte der Verteidiger. „Er hat sich in ein kriminelles Milieu begeben und muss mit großen Repressalien in Bulgarien rechnen. Das ist für ihn eine existentielle Frage.“
Sowohl Staatsanwalt Dennis Schreiber als auch Richter Eberhard wiesen aber auf die gesetzliche Regelung für solche Fälle hin. Und danach sei Schmuggelware eben einzuziehen. Wie es das Augsburger Amtsgericht dann auch per Urteil am Ende anordnete.