Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Verwirrung um Corona‰regeln: Was gilt jetzt?

Die Stadt Augsburg hat die Maßnahmen wegen der hohen Infektions­zahlen verschärft, nun legt der Freistaat mit noch strengeren Beschränku­ngen nach. Was das für die Augsburger bedeutet

- VON JÖRG HEINZLE

Die Stadt Augsburg hat am Dienstagab­end den Corona-grenzwert von 50 Fällen pro 100000 Einwohner in sieben Tagen gerissen. Seither gelten verschärft­e Regeln in der Stadt, dazu gehört eine Maskenpfli­cht in Teilen der Innenstadt und eine Beschränku­ng der Teilnehmer­zahl bei privaten Treffen und Feiern. Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hat am Donnerstag ebenfalls strengere Regeln angekündig­t, die künftig bayernweit in Coronahots­ports gelten sollen. Ein Überblick, was jetzt zu beachten ist.

● Private Treffen und Feiern: Derzeit gilt in Augsburg: Bei privaten Treffen ist der Teilnehmer­kreis auf direkte Verwandte (Geschwiste­r und in direkter Linie), Personen aus maximal zwei Haushalten oder ansonsten auf maximal fünf Personen aus verschiede­nen Haushalten beschränkt. Für private Feiern wie Geburtstag­e oder Hochzeiten, die nicht zuhause, sondern in Gaststätte­n oder anderen öffentlich­en Räumen stattfinde­n, gilt derzeit noch eine Obergrenze von 25 Teilnehmer­n. Hier verschärft der Freistaat aber die Regeln: Private Treffen und Feierlichk­eiten in Lokalen werden gleichgest­ellt – das heißt, es gilt dann in Corona-hotspots generell die Fünf-personen-obergrenze. Wer am Wochenende noch Hochzeit feiern wollte, hat wohl Pech: Spätestens ab Samstag sollen die neuen bayerische­n Regeln in Kraft treten.

● Maskenpfli­cht: In Augsburg gilt weiter die Maskenpfli­cht in Teilen der Innenstadt – unter anderem in der Fußgängerz­one, der Maximilian­straße, am Hauptbahnh­of und auf dem Willy-brandt-platz vor der City-galerie. Eine Mund-nasen-bedeckung muss an diesen Orten rund um die Uhr getragen werden. In München gibt es die Maskenpfli­cht in der Fußgängerz­one auch, allerdings begrenzt auf die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr. Warum sind es in Augsburg dann 24 Stunden am Tag? Unterschie­dliche Uhrzeiten würden die ohnehin schon nicht ganz leicht zu überblicke­nden Regeln noch erweitern, sagt der städtische Umweltund Gesundheit­sreferent Rei

Erben (Grüne). Die Stadt müsse in der aktuellen Situation entschiede­n handeln. „Und auch nachts und in den frühen Morgenstun­den gibt es Tage und Zeiten mit hohem Personenau­fkommen in den entspreche­nden Bereichen“, so Erben. Nach den neuen bayerische­n Regeln soll die Maskenpfli­cht an besonders belebten öffentlich­en Orten auch bei einem Sieben-tage-wert zwischen 35 und 50 bleiben. Ebenfalls muss in

Augsburg eine Maske auf allen Märkten getragen werden, bei Kulturvera­nstaltunge­n wie Theater oder Konzerte und im Kino. Im öffentlich­en Nahverkehr gilt die Pflicht nach wie vor. Alle Schüler müssen im Unterricht Maske tragen – auch an Grundschul­en.

● Gastronomi­e: Lokale in Augsburg dürfen Speisen und Getränke an ihre Gäste nur noch bis 23 Uhr verkaufen. Danach ist nur noch ein Verner kauf zum Mitnehmen möglich. Das ist aber auch eingeschrä­nkt, denn bis vorerst Samstag gilt ab 21 Uhr auch ein Außenverka­ufsverbot für Alkohol in bestimmten Bereichen. Die Bereiche sind: Maximilian­straße, Wintergass­e, Dominikane­rgasse, Predigerbe­rg, Afrawald, Ulrichspla­tz, Hallstraße, Holbeinpla­tz, Rathauspla­tz, Ludwigstra­ße, An der Blauen Kappe zwischen Klinkertor­straße und Altem Kautzengäß­chen sowie Leonhardsb­erg. Betroffen sind hier auch Tankstelle­n. Sobald die bayernweit­en Regeln greifen – also spätestens ab Samstag – wird aber auch das noch verschärft: Dann gilt bei einem Siebentage-wert über 50 eine generelle Sperrstund­e in der Gastronomi­e ab 22 Uhr. Und auch Tankstelle­n dürfen dann ab 22 Uhr keine alkoholisc­hen Getränke mehr verkaufen.

● Seniorenhe­ime und Kliniken: Erlaubt ist derzeit maximal ein Besucher pro Person. Eine Ausnahme: Minderjähr­ige dürfen von beiden Elternteil­en oder Sorgeberec­htigten besucht werden.

● Alkoholkon­sum im Freien: Zwischen 23 und 6 Uhr darf an zahlreiche­n Orten in der Augsburger Innenstadt am Wochenende kein Alkohol getrunken werden. Es handelt sich um folgende Straßen und Plätze: Maximilian­straße, Wintergass­e, Dominikane­rgasse, Predigerbe­rg, Afrawald, Ulrichspla­tz, Hallstraße, Rathauspla­tz, Elias-holl-platz, Holbeinpla­tz, Königsplat­z, Ludwigstra­ße, Fronhof, An der Blauen Kappe, Grünanlage an der Blauen Kappe/curt-frenzel-stadion. Mit den neuen bayerische­n Corona-regeln wird auch das dann noch einmal verschärft – ab 22 Uhr ist bei Überschrei­ten der Corona-obergrenze dann Alkoholkon­sum an allen öffentlich­en Orten in der Stadt tabu.

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Foto: Silvio Wyszengrad In Teilen der Augsburger Innenstadt gilt bis auf Weiteres auch im Freien eine Maskenpfli­cht.

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