Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

VW muss auch für „großen“Audi‰dieselmoto­r zahlen

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Nach Grundsatze­ntscheidun­gen des Bundesgeri­chtshofs (BGH) zu kleineren Dieselmoto­ren hat ein Hohes Gericht VW nun auch zu Schadeners­atz beim zugeliefer­ten großen Antrieb von Audi verurteilt. Es geht um einen von der Vwtochter entwickelt­en Motor, der in den Volkswagen-suv Touareg eingebaut wurde. Das Oberlandes­gericht Oldenburg hob am Freitag Teile einer früheren Entscheidu­ng des Landgerich­ts Aurich auf, in der einem Vw-dieselfahr­er die geforderte Entschädig­ung für das Audiaggreg­at noch verwehrt worden war. Das Oldenburge­r Urteil ist bisher nicht rechtskräf­tig, es könnte noch vor dem BGH landen.

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