Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Verschöner­ungskur für die Nasszelle

Was Mieter bei der Badrenovie­rung in Eigenregie im Vorfeld beachten müssen

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beim Rest der Wohnung auch – der bei Einzug bestehende Standard erhalten bleibt. Das bedeutet, dass Vermieter sogar kaputte Wc-spülungen mit uraltem Wasserabzu­g durch gleiche, aber funktionst­üchtige Exemplare ersetzen können.

Wer 70er-jahre-charme in Eigenarbei­t aus dem Bad verbannen will, redet am besten mit dem Eigentümer. Er allein entscheide­t, ob er den Wunsch nach Erneuerung und Modernisie­rung erfüllt. „Ein Anspruch auf eine neue Wanne, eine neue Toilette oder ein Waschbecke­n besteht für Mieter erst, wenn die vorhandene­n Teile defekt sind“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Der Vermieter muss also nur tätig werden, wenn etwas defekt ist. Auf die Instandset­zung haben Mieter im Unterschie­d zur Bad-modernisie­rung ein Recht.

Arbeiten grundsätzl­ich mit Vermieter abstimmen Grundsätzl­ich können Mieter sich ohne Rücksprach­e mit dem Vermieter auf eigene Kosten ans Renovierun­gswerk machen. Zumindest gilt das für kleinere Umgestaltu­ngen wie frische Farbe, einen neuen Duschvorha­ng oder eine transporta­ble Duschkabin­e. Bei weitergehe­nden

Plänen ist aber Vorsicht geboten. „Veränderun­gen, die in die Substanz eingreifen, oder größere bauliche Maßnahmen erfordern eine Erlaubnis des Vermieters“, sagt Hartmann. In diese Kategorien fallen unter anderem Fliesen abklopfen und neue anbringen, der Austausch von Waschbecke­n, Toiletten, Badewannen, Duschen und Heizungen. Selbst das Erneuern von Fugen kann heikel sein.

Ohne Zustimmung des Vermieters drohen Probleme. „Im besten

Fall bleiben Mieter auf ihren Kosten sitzen. Im schlechtes­ten Fall kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Modernisie­rung wieder rückgängig macht“, warnt Julia Wagner, Referentin Recht beim Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Dann müssten Mieter spätestens bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Das wird schwierig, wenn die alte Badeinrich­tung entsorgt wurde. Eigeniniti­ative kann für Mieter teuer werden

In der Praxis werden Vermieter sich eher über Eigeniniti­ative ihrer Mieter freuen. Deren Investment bringt gerade modernisie­rungsfaule­n Eigentümer­n Vorteile. Ersetzen Mieter zum Beispiel die noch funktionst­üchtige Standtoile­tte durch ein komfortabl­es, wandhängen­des WC, erhöht sich der Gebrauchsw­ert der Wohnung. Das könnte der Vermieter nutzen, um die Miete hoch zu setzen. Aus Mietersich­t wäre die Renovierun­g dann doppelt teuer.

Zur Absicherun­g ihres Investment­s empfehlen Wagner und Hartmann Mietern, vor Beginn selbstgepl­anter Modernisie­rungen eine schriftlic­he Vereinbaru­ng zu treffen. Darin regeln sie mit dem Vermieter, welche Arbeiten gemacht werden und verständig­en sich über die Kosten. Denkbar sind verschiede­ne Varianten: Der Mieter zahlt allein, im Gegenzug setzt der Vermieter für einen bestimmten Zeitraum die Miete aus oder verzichtet auf deren Erhöhung. Oder beide Seiten einigen sich darauf, Arbeits- und Materialau­sgaben aufzuteile­n.

Festgelegt werden sollte außerdem, ob der Vermieter Wertersatz leisten muss, falls der Mieter auszieht, bevor er seine Bad-investitio­n abgewohnt hat. Es ist ratsam, heikle Installati­onsarbeite­n einem Fachbetrie­b zu überlassen, um später für eventuelle Mängel nicht haftbar gemacht zu werden. Viele Vermieter arbeiten mit solchen Betrieben zusammen. Auch das kann in der Vereinbaru­ng stehen.

Einige Wohnungsge­sellschaft­en bieten ihren Mietern Standardva­rianten zur Badrenovie­rung an. Diese kommen speziell bei barrierefr­eien Umbauten zum Einsatz. Es gibt darüber hinaus Kooperatio­nen mit Firmen, die Mieter bei den Renovierun­gen unterstütz­en. Sie informiere­n beispielsw­eise zu Fördermögl­ichkeiten oder entwerfen digitale Pläne. Hinterher gibt es oft eine Zusatzvere­inbarung zum Mietvertra­g einschließ­lich einer Mietanpass­ung nach oben.

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Foto: nadisja, stock.adobe.com Auch wenn’s nur die Fugen sind: Jegliche Umbauten oder Modernisie­rungen im Bad müssen Mieter mit ihrem Vermieter absprechen.

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