Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sexvorwürf­e: Professor freigespro­chen

Die Vorwürfe wogen schwer. Nun ist ein früherer Münchner Musikprofe­ssor entlastet

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München Der ehemalige Münchner Musikprofe­ssor Hans-jürgen von Bose ist vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen worden. Das Landgerich­t München I verurteilt­e den 66-Jährigen am Donnerstag lediglich wegen Drogenbesi­tzes zu einer Bewährungs­strafe von einem halben Jahr, wie Gerichtssp­recher Florian Gliwitzky nach der Urteilsver­kündung mitteilte.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfe­n, die Schwester eines seiner Studenten an der Musikhochs­chule München, mit der er eine Beziehung führte, dreimal vergewalti­gt zu haben. Die Fälle gehen zurück in die Jahre 2006 und 2007. Von Bose hatte die Vorwürfe der

Anklage stets bestritten. Jedweder Geschlecht­sverkehr zwischen ihm und der rund 30 Jahre jüngeren Frau sei einvernehm­lich gewesen.

Die Kammer sei davon ausgegange­n, dass es in den drei Fällen tatsächlic­h zu einem Sexualkont­akt mit der Frau gekommen sei – und dass dieser gegen ihren Willen stattgefun­den habe, erläuterte Gliwitzky. Das Gericht sei bei der Frau davon ausgegange­n, „dass sie subjektiv die Wahrheit sagt“. Es gehe also nicht um bewusste Falschbela­stung. Allerdings habe man bei der Frau die Möglichkei­t von „Erinnerung­sverzerrun­gen“gesehen – zwar nicht auf der Handlungse­bene, aber bei der Bewertung der Handlungen. Etwa habe es keine schlüssige Erklärung gegeben, warum sie eine Schrecksch­usspistole des Mannes als Bedrohung speziell gegen sich empfunden habe. Entscheide­nd für den Freispruch seien aber rechtliche Gründe gewesen. Zur Zeit der Vorfälle seien nur sexuelle Handlungen unter Gewalt, unter Drohungen oder unter Ausnutzung einer hilflosen Lage strafbar gewesen. Dies treffe aber in den genannten Fällen nicht zu. Die Strafbarke­it von Handlungen gegen den erkennbare­n Willen einer Person sei erst später ins Gesetz aufgenomme­n worden.

Bei dem Drogenbesi­tz wertete das Gericht zugunsten des Angeklagte­n, dass er geständig war, dass die Taten weit zurücklage­n und dass das Verfahren lange gedauert habe. Zudem habe die Menge an Kokain und anderen Drogen nur knapp die Menge überschrit­ten, die üblicherwe­ise vor Gericht als gering gilt.

Der Präsident der Musikhochs­chule, Bernd Redmann, kommentier­te das Urteil nicht, stellte aber klar: „Wir werden weiterhin beharrlich und mit ganzer Kraft daran arbeiten, dass wir alle Hochschula­ngehörigen so stärken, dass auf Missstände, egal welcher Art, hingewiese­n wird.“Weiter betonte er: „Beschwerde­n jedweder Art nehmen wir sehr ernst, gehen ihnen nach und klären sie mit allen zulässigen Mitteln auf.“

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