Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Kein „Widerrufsjoker“beim Kilometerleasing
Mit einem Kniff wollten Anwälte zahlreichen Autofahrern per Widerruf aus ihrem Leasingvertrag verhelfen – aber daraus wird nun nichts. Denn Verbraucher haben beim Leasen mit Kilometerabrechnung grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in einem Musterfall klargestellt. Bisher war die Rechtslage unklar (Az. VIII ZR 36/20). Ein anderslautendes Urteil wäre für die Leasingunternehmen laut Gericht von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gewesen.