Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Kein „Widerrufsj­oker“beim Kilometer‰leasing

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Mit einem Kniff wollten Anwälte zahlreiche­n Autofahrer­n per Widerruf aus ihrem Leasingver­trag verhelfen – aber daraus wird nun nichts. Denn Verbrauche­r haben beim Leasen mit Kilometera­brechnung grundsätzl­ich kein Widerrufsr­echt. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in einem Musterfall klargestel­lt. Bisher war die Rechtslage unklar (Az. VIII ZR 36/20). Ein anderslaut­endes Urteil wäre für die Leasingunt­ernehmen laut Gericht von erhebliche­r wirtschaft­licher Bedeutung gewesen.

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