Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Pilzsammlerin scheitert nach Unfall mit Klage
Eine Pilzsammlerin ist nach ihrem Sturz über ein Drahtgeflecht im Wald mit einer Klage gegen den Eigentümer des Grundstücks gescheitert. Wie das Landgericht München I am Mittwoch mitteilte, lehnte die dortige Zivilkammer die Klage der Frau wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ab. Die Pilzsammlerin hatte sich in einem Wald nahe München bei dem Sturz über mutmaßliche Reste eines Wildzauns einen komplizierten Bruch im Sprunggelenk zugezogen. Die Frau hatte vom Waldbesitzer Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 40 000 Euro gefordert. Der Eigentümer habe aber nicht gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen, teilte das Gericht mit. Zwar sei von dem Drahtgeflecht eine Gefahr für die Pilzsammlerin ausgegangen. Diese sei aber nicht größer gewesen als das Risiko, im Wald abseits von Wegen über Wurzeln oder herabgefallene Äste zu stolpern. Dort müssten Waldbesucher daher entsprechend vorsichtig sein, so das Gericht.