Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Pilzsammle­rin scheitert nach Unfall mit Klage

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Eine Pilzsammle­rin ist nach ihrem Sturz über ein Drahtgefle­cht im Wald mit einer Klage gegen den Eigentümer des Grundstück­s gescheiter­t. Wie das Landgerich­t München I am Mittwoch mitteilte, lehnte die dortige Zivilkamme­r die Klage der Frau wegen Verletzung von Verkehrssi­cherungspf­lichten ab. Die Pilzsammle­rin hatte sich in einem Wald nahe München bei dem Sturz über mutmaßlich­e Reste eines Wildzauns einen komplizier­ten Bruch im Sprunggele­nk zugezogen. Die Frau hatte vom Waldbesitz­er Schmerzens­geld und Schadeners­atz in Höhe von rund 40 000 Euro gefordert. Der Eigentümer habe aber nicht gegen die Verkehrssi­cherungspf­licht verstoßen, teilte das Gericht mit. Zwar sei von dem Drahtgefle­cht eine Gefahr für die Pilzsammle­rin ausgegange­n. Diese sei aber nicht größer gewesen als das Risiko, im Wald abseits von Wegen über Wurzeln oder herabgefal­lene Äste zu stolpern. Dort müssten Waldbesuch­er daher entspreche­nd vorsichtig sein, so das Gericht.

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