Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Details zum Mord unter Teenagern

Mädchen wohl im Zentrum des Streits

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Heidelberg Nach der tödlichen Messeratta­cke auf einen 13-Jährigen in Sinsheim bestreitet der dringend verdächtig­e 14-Jährige die Tat. Er habe seine Unschuld bei der Eröffnung des Haftbefehl­s beteuert, teilte die Staatsanwa­ltschaft Heidelberg am Freitag mit. Nach dem Obduktions­ergebnis starb der 13-Jährige an „Verbluten nach innen“. Der 14-Jährige war am Mittwoch mit einem Küchenmess­er in der Hand neben der Leiche des Jungen und einem zwölfjähri­gen Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenomm­en worden. Hinter der Tat stehen wohl Eifersucht­sstreitigk­eiten um das Mädchen.

Schon im vergangene­n November soll der mutmaßlich­e Täter, damals war er noch 13 Jahre alt, an einer Realschule in Östringen (Kreis Karlsruhe) einen Mitschüler mit einem Messer verletzt haben. Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie und der 13-Jährige wurde drei Wochen lang stationär in einer Einrichtun­g der Kinder- und Jugendpsyc­hiatrie aufgenomme­n, wo er laut Jugendamt ein Programm gegen Gewalt als Mittel der Konfliktlö­sung begonnen hat. Zuletzt

Jugendamt schaltete Familienge­richt nicht ein

seien weitere Maßnahmen geplant und schon angeschobe­n worden, hieß es weiter. Der Kontakt zu der Familie seitens der Familienhi­lfe und des Jugendamts bestand durchgängi­g, letztmals wenige Tage vor der „entsetzlic­hen“Tat in Sinsheim, wie das Jugendamt weiter mitteilte.

Laut Landgerich­t Heidelberg hatte das Jugendamt nach dem Östringer Messerangr­iff das Familienge­richt nicht eingeschal­tet. Dieses wird mit Fällen von Gefahr für das Kindeswohl befasst. In diesem Fall seien aber wahrschein­lich aus Sicht des Jugendamte­s weder Sorgerecht­sentzug für die verwitwete Mutter noch Zwangsunte­rbringung des Jungen nötig gewesen, sagte der Gerichtssp­recher. Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnet­e die Tat am Freitag als einen „erschütter­nden Vorgang“.

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Foto: Sebastian Gollnow, dpa In diesem Feld‰ und Waldgebiet geschah die Tat.

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