Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Diese Hygieneregeln gelten ab heute beim Friseur
Endlich können Profis wieder schneiden, färben, wellen. Was Kunden beachten sollten
Augsburg Die Corona-krise sorgt für teils absurde Schlagzeilen. So hat ein Friseur in Bayreuth kürzlich einen Termin zum Haareschneiden versteigert – für 422 Euro. Das Geld behielt er nicht für sich, sondern spendete es der Tafel Bayreuth. Das Besondere: Der Kunde wird der Erste sein, der sich nach dem Lockdown in diesem Salon die Haare schneiden lässt. Denn ab dem 1. März dürfen die Friseursalons landesweit wieder öffnen. Die Kunden und Betreiber müssen sich aber an strenge Vorgaben halten. Ausgearbeitet wurde der Regelkatalog von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Ein Überblick.
Auch wenn der Termin nicht gleich versteigert werden muss, so ist es doch Pflicht, vorher Datum und Uhrzeit am Telefon zu vereinbaren. Einfach in den Salon zu kommen und dort auf einen Termin zu warten, ist nicht erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass sich zu viele Kunden gleichzeitig im Wartebereich aufhalten. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden. Einzige Ausnahme: wenn dem Kunden gerade die Haare geschnitten werden. Um den Abstand zu garantieren, sieht die Berufsgenossenschaft die Betreiber in der Pflicht. „Zum Einhalten des Abstands sollen Markierungen angebracht werden, zum Beispiel Bodenmarkierungen oder Absperrband.“
In Bayern gilt außerdem eine Ffp2-maskenpflicht für Kunden, nicht aber für die Mitarbeiter. Sie dürfen auch Op-masken tragen. Die Landesinnung hatte sich im
Vorfeld der Öffnungen für diese Ausnahme starkgemacht. „Unsere Arbeit hat sich ausgezahlt. Das ist ein großer Erfolg für die ganze Branche“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser in einer Pressemitteilung. Die Staatsregierung hatte zunächst auch eine Ffp2-maskenpflicht für die Mitarbeitenden vorgesehen. Die Regelung gilt jedoch mit einer Ausnahme: Können Kundinnen oder Kunden keine Maske tragen, zum Beispiel bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, müssen auch die Beschäftigten eine Ffp2-maske tragen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weist außerdem darauf hin, dass die Salons regelmäßig gelüftet werden müssen. „Ein Luftaustausch sollte regelmäßig alle 20 Minuten erfolgen. Dies gilt für alle Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume – auch bei ungünstiger Witterung.“
Beim Zentralverband der Friseure zeigt man sich erfreut über die Öffnungen. Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), mahnt jedoch in einer Mitteilung zur Einhaltung der Regeln: „Wir freuen uns auf unsere Kunden und ab März wieder arbeiten zu dürfen. Natürlich ist es jetzt aber angesichts des Infektionsgeschehens elementar, die Arbeitsschutzstandard- und Hygieneregeln in den Salons einzuhalten.“