Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Schwarzgrün für Erhaltungssatzung im Bismarckviertel
In die Diskussion um den möglichen Villenabriss in der Hochfeldstraße schaltet sich die Koalition ein
In der Diskussion über den möglichen Abriss der Villa in der Hochfeldstraße im Bismarckviertel hat sich jetzt auch die schwarz-grüne Regierungskoalition zu Wort gemeldet. Man unterstütze die Idee der Verwaltung, den Erlass einer sogenannten Erhaltungssatzung zu prüfen. „Damit können nicht nur die architektonischen Eigenheiten Augsburgs im Bismarckviertel, wie zum Beispiel die Stadtvilla in der Hochfeldstraße 15, und vergleichbaren Quartieren bewahrt werden. Auch Neubauten ließen sich zukünftig besser in die Umgebung integrieren“, so Grünen-fraktionsvorsitzende Verena von Mutiusbartholy. Hier seien dann strengere Maßstäbe anzulegen, als sie sonst üblich sind. Weil in Gebieten, in denen eine solche Satzung gilt, ein Abbruch
oder eine Nutzungsänderung von der Stadt zusätzlich genehmigt werden müssen, behielte man besser die Kontrolle über baulich wertvolle und stadtteilprägende Bauten, auch wenn sie nicht denkmalgeschützt sind. Grundsätzlich seien Eigentümer wie Bürger dazu aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass künftige Generationen eine historisch gewachsene Stadt bekommen.
In Augsburg sind Viertel und Straßenzüge vor allem als Ensembles über den Denkmalschutz des Landes in ihrem Erscheinungsbild gesichert. Dazu zählen zum Beispiel die Altstadt, das Thelottviertel oder die in der Nähe der Hochfeldstraße liegende Bismarckstraße. In der Denkmalliste sind 21 Ensembles aufgeführt. Dabei geht es um den Gesamteindruck, der erhalten werden soll. Die Hochfeldstraße mit ihrer sehr durchmischten Bebauung aus unterschiedlichen Epochen bis hin zu Nachkriegsbauten zählt nicht dazu, weist aber einige Häuser auf, die unter Einzeldenkmalschutz stehen.
Eine Erhaltungssatzung wäre ein kommunales Instrument, das die „städtebauliche Eigenart eines Gebiets“erhalten soll, wobei das Bismarckviertel insgesamt nur zum Teil aus historischer Bausubstanz besteht. Rechtlich wären wohl noch einige Fragen zu prüfen. Erhaltungssatzungen können auch zum Zwecke des Milieuschutzes erlassen werden. Dieser Punkt ist in Augsburg schon länger in der Diskussion, etwa in der Jakobervorstadt. Dabei geht es nicht um die Prägung des Stadtbildes, sondern darum, Mieter vor Verdrängung, zum Beispiel durch Luxussanierungen, zu schützen. Die Prüfung ist auch im Koalitionsvertrag festgelegt.