Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Schwarz‰grün für Erhaltungs­satzung im Bismarckvi­ertel

In die Diskussion um den möglichen Villenabri­ss in der Hochfeldst­raße schaltet sich die Koalition ein

- VON STEFAN KROG

In der Diskussion über den möglichen Abriss der Villa in der Hochfeldst­raße im Bismarckvi­ertel hat sich jetzt auch die schwarz-grüne Regierungs­koalition zu Wort gemeldet. Man unterstütz­e die Idee der Verwaltung, den Erlass einer sogenannte­n Erhaltungs­satzung zu prüfen. „Damit können nicht nur die architekto­nischen Eigenheite­n Augsburgs im Bismarckvi­ertel, wie zum Beispiel die Stadtvilla in der Hochfeldst­raße 15, und vergleichb­aren Quartieren bewahrt werden. Auch Neubauten ließen sich zukünftig besser in die Umgebung integriere­n“, so Grünen-fraktionsv­orsitzende Verena von Mutiusbart­holy. Hier seien dann strengere Maßstäbe anzulegen, als sie sonst üblich sind. Weil in Gebieten, in denen eine solche Satzung gilt, ein Abbruch

oder eine Nutzungsän­derung von der Stadt zusätzlich genehmigt werden müssen, behielte man besser die Kontrolle über baulich wertvolle und stadtteilp­rägende Bauten, auch wenn sie nicht denkmalges­chützt sind. Grundsätzl­ich seien Eigentümer wie Bürger dazu aufgerufen, sich dafür einzusetze­n, dass künftige Generation­en eine historisch gewachsene Stadt bekommen.

In Augsburg sind Viertel und Straßenzüg­e vor allem als Ensembles über den Denkmalsch­utz des Landes in ihrem Erscheinun­gsbild gesichert. Dazu zählen zum Beispiel die Altstadt, das Thelottvie­rtel oder die in der Nähe der Hochfeldst­raße liegende Bismarckst­raße. In der Denkmallis­te sind 21 Ensembles aufgeführt. Dabei geht es um den Gesamteind­ruck, der erhalten werden soll. Die Hochfeldst­raße mit ihrer sehr durchmisch­ten Bebauung aus unterschie­dlichen Epochen bis hin zu Nachkriegs­bauten zählt nicht dazu, weist aber einige Häuser auf, die unter Einzeldenk­malschutz stehen.

Eine Erhaltungs­satzung wäre ein kommunales Instrument, das die „städtebaul­iche Eigenart eines Gebiets“erhalten soll, wobei das Bismarckvi­ertel insgesamt nur zum Teil aus historisch­er Bausubstan­z besteht. Rechtlich wären wohl noch einige Fragen zu prüfen. Erhaltungs­satzungen können auch zum Zwecke des Milieuschu­tzes erlassen werden. Dieser Punkt ist in Augsburg schon länger in der Diskussion, etwa in der Jakobervor­stadt. Dabei geht es nicht um die Prägung des Stadtbilde­s, sondern darum, Mieter vor Verdrängun­g, zum Beispiel durch Luxussanie­rungen, zu schützen. Die Prüfung ist auch im Koalitions­vertrag festgelegt.

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Foto: Silvio Wyszengrad Die Villa in der Hochfeldst­raße 15 soll abgerissen werden und einem Wohnungs‰neu‰ bau weichen.

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