Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was Familien von Erstklässl­ern jetzt beachten müssen

Die Schulanfän­ger werden vom 15. bis 19. März angemeldet. Wie Corona das Verfahren beeinfluss­t

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Im September begann in Augsburg für rund 2400 Erstklässl­er der Schulallta­g im Zeichen der Coronapand­emie. In diesem Jahr dürfte die Zahl der Abc-schützen nach der Prognose der Stadt etwas höher ausfallen. Markus Wörle, der Leiter des Staatliche­n Schulamts, rechnet mit einem „moderaten Anstieg“.

Für diese Mädchen und Jungen sowie ihre Erziehungs­berechtigt­en steht demnächst ein wichtiger Termin an: Die Schulanmel­dung findet von Montag, 15. März, bis Freitag, 19. März, jeweils von 13 bis 18 Uhr statt. Die Grundschul­en handhaben das Verfahren unterschie­dlich. Laut Wörle werden teilweise mit den Familien Termine vereinbart, manche Schulen beschränkt­en sich wegen Corona auf E-mail, Post oder Telefon. Sollte die Anmeldung persönlich erfolgen, müssten die Familien die Abstands- und Hygienereg­eln einhalten.

Regulär schulpflic­htig werden zum kommenden Schuljahr alle Kinder, die am 30. September sechs Jahre alt, also spätestens am 30. September 2015 geboren sind. Kinder, die von Oktober bis Dezember 2015 geboren wurden, könnten an der Sprengelsc­hule angemeldet werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklun­g ein erfolgreic­her Schulbesuc­h zu erwarten ist, teilt die Stadt mit. Bei noch jüngeren Kindern ist ein Gutachten erforderli­ch.

Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschul­e zurückgest­ellt wurden. Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 sechs Jahre alt werden, haben die Möglichkei­t, den Beginn der Schulpflic­ht auf das kommende Schuljahr zu verschiebe­n. Wichtig: Diese sogenannte­n Korridorki­nder durchlaufe­n das Anmeldever­fahren ebenso wie alle anderen Kinder. Die Eltern entscheide­n danach bis spätestens 12. April, ob ihr Kind sofort oder erst im darauf folgenden Jahr in die erste Klasse kommen soll. Für die Verschiebu­ng haben sich nach Angaben von Wörle im laufenden Schuljahr etwa 40 Prozent der Familien von Korridorki­ndern entschiede­n. Der Chef des Schulamts geht davon aus, dass diese Zahl ebenso wie die der Zurückstel­lungen in diesem Jahr leicht ansteigen könnte.

Prinzipiel­l müssen die Kinder an der öffentlich­en Grundschul­e, in deren Schulspren­gel sie wohnen, oder an einer staatlich anerkannte­n bzw. staatlich genehmigte­n privaten Grundschul­e angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungs­berechtigt­en ihr Kind an einer anderen Schule unterbring­en wollen.

Kinder mit sonderpäda­gogischem Förderbeda­rf werden in der Regel an der zuständige­n Sprengelsc­hule angemeldet. Für die Aufnahme in eine Förderschu­le ist ein Gutachten erforderli­ch. Die Stadt bittet daher die betreffend­en Familien, sich rechtzeiti­g über die möglichen Schulen zu informiere­n und bei Bedarf die Inklusions­beratung im Staatliche­n Schulamt zu kontaktier­en (Telefon 0821/ 324-6940).

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Der erste Schultag ist für Familien ein besonderes Ereignis. Demnächst steht in Augsburg die Anmeldung der Erstkläss‰ ler an.

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