Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Was Familien von Erstklässlern jetzt beachten müssen
Die Schulanfänger werden vom 15. bis 19. März angemeldet. Wie Corona das Verfahren beeinflusst
Im September begann in Augsburg für rund 2400 Erstklässler der Schulalltag im Zeichen der Coronapandemie. In diesem Jahr dürfte die Zahl der Abc-schützen nach der Prognose der Stadt etwas höher ausfallen. Markus Wörle, der Leiter des Staatlichen Schulamts, rechnet mit einem „moderaten Anstieg“.
Für diese Mädchen und Jungen sowie ihre Erziehungsberechtigten steht demnächst ein wichtiger Termin an: Die Schulanmeldung findet von Montag, 15. März, bis Freitag, 19. März, jeweils von 13 bis 18 Uhr statt. Die Grundschulen handhaben das Verfahren unterschiedlich. Laut Wörle werden teilweise mit den Familien Termine vereinbart, manche Schulen beschränkten sich wegen Corona auf E-mail, Post oder Telefon. Sollte die Anmeldung persönlich erfolgen, müssten die Familien die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.
Regulär schulpflichtig werden zum kommenden Schuljahr alle Kinder, die am 30. September sechs Jahre alt, also spätestens am 30. September 2015 geboren sind. Kinder, die von Oktober bis Dezember 2015 geboren wurden, könnten an der Sprengelschule angemeldet werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung ein erfolgreicher Schulbesuch zu erwarten ist, teilt die Stadt mit. Bei noch jüngeren Kindern ist ein Gutachten erforderlich.
Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden. Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 sechs Jahre alt werden, haben die Möglichkeit, den Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr zu verschieben. Wichtig: Diese sogenannten Korridorkinder durchlaufen das Anmeldeverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Die Eltern entscheiden danach bis spätestens 12. April, ob ihr Kind sofort oder erst im darauf folgenden Jahr in die erste Klasse kommen soll. Für die Verschiebung haben sich nach Angaben von Wörle im laufenden Schuljahr etwa 40 Prozent der Familien von Korridorkindern entschieden. Der Chef des Schulamts geht davon aus, dass diese Zahl ebenso wie die der Zurückstellungen in diesem Jahr leicht ansteigen könnte.
Prinzipiell müssen die Kinder an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind an einer anderen Schule unterbringen wollen.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in der Regel an der zuständigen Sprengelschule angemeldet. Für die Aufnahme in eine Förderschule ist ein Gutachten erforderlich. Die Stadt bittet daher die betreffenden Familien, sich rechtzeitig über die möglichen Schulen zu informieren und bei Bedarf die Inklusionsberatung im Staatlichen Schulamt zu kontaktieren (Telefon 0821/ 324-6940).