Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gesundheitsfragen müssen klar sein
Viele Versicherungen stellen vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen. Diese müssen ehrlich beantwortet werden. Das Problem: Nicht immer sind die Fragen einfach zu verstehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun: Bei nicht eindeutig formulierten Fragen kann die Versicherung die Leistung nicht wegen vermeintlich falscher Angaben verweigern. In dem Fall hatte ein Mann seine minderjährige Tochter in einer privaten Krankheitskostenund Pflegeversicherung mitversichert. Vom Versicherer war abgefragt worden, ob in den letzten drei Jahren Anomalien bestünden, die nicht ärztlich behandelt wurden. Als Beispiele wurden Brustimplantate und Unfallfolgen genannt. Der Mann verneinte. Doch bei seiner Tochter lag ein Engstand der Backenzähne vor. Monate später wurde bei einer Untersuchung festgestellt, dass sie wohl kieferorthopädisch behandelt werden müsste – der Versicherer sah darin eine Verletzung der Anzeigepflicht und wollte die Kosten für die Behandlung nicht erstatten. Zu Unrecht, entschied das Gericht. Demnach sei die Frage nach Anomalien unklar und berechtige den Versicherer nicht, die Kostenübernahme nachträglich auszuschließen.