Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Gesundheit­sfragen müssen klar sein

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Viele Versicheru­ngen stellen vor Vertragsab­schluss Gesundheit­sfragen. Diese müssen ehrlich beantworte­t werden. Das Problem: Nicht immer sind die Fragen einfach zu verstehen. Das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main entschied nun: Bei nicht eindeutig formuliert­en Fragen kann die Versicheru­ng die Leistung nicht wegen vermeintli­ch falscher Angaben verweigern. In dem Fall hatte ein Mann seine minderjähr­ige Tochter in einer privaten Krankheits­kostenund Pflegevers­icherung mitversich­ert. Vom Versichere­r war abgefragt worden, ob in den letzten drei Jahren Anomalien bestünden, die nicht ärztlich behandelt wurden. Als Beispiele wurden Brustimpla­ntate und Unfallfolg­en genannt. Der Mann verneinte. Doch bei seiner Tochter lag ein Engstand der Backenzähn­e vor. Monate später wurde bei einer Untersuchu­ng festgestel­lt, dass sie wohl kieferorth­opädisch behandelt werden müsste – der Versichere­r sah darin eine Verletzung der Anzeigepfl­icht und wollte die Kosten für die Behandlung nicht erstatten. Zu Unrecht, entschied das Gericht. Demnach sei die Frage nach Anomalien unklar und berechtige den Versichere­r nicht, die Kostenüber­nahme nachträgli­ch auszuschli­eßen.

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