Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Rasen wird bald richtig teuer

Dafür drohen Fahrverbot­e seltener

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Berlin Einen Tatbestand im neuen Bußgeldkat­alog gab es noch nie zuvor: Unberechti­gtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing­fahrzeuge. Dieses Vergehen wird künftig mit einem Verwarnung­sgeld von 55 Euro geahndet.

Es ist eine von vielen Anpassunge­n in dem neuen Katalog, auf den sich die Verkehrsmi­nister von Bund und Ländern nach einem Hin und Her über Monate hinweg am Freitag geeinigt haben. Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technische­r Fragen offen. Es war von Herbst die Rede. Eine Verschärfu­ng der Fahrverbot­e ist demnach vom Tisch. Dafür werden die Bußgelder für Raser teils verdoppelt.

Wer bei einem Stau keine Rettungsga­sse bildet oder diese gar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellen, werden unter dem Scheibenwi­scher ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.

Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkil­ometer zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt erlaubter 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. „Das mag für diejenigen, die es trifft, sehr schmerzhaf­t sein, das soll es aber auch. Die Menschen erwarten, dass wir sie vor solch einer Raserei schützen“, sagte Bremens Mobilitäts­senatorin Maike Schaefer (Grüne) in ihrer Funktion als Vorsitzend­e der Verkehrsmi­nisterkonf­erenz. Vor einem Jahr war die neue Straßenver­kehrsordnu­ng beschlosse­n, dann aber wegen eines Formfehler­s wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter – was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte.

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