Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Rauchmelderwartung: Wann Mieter zahlen müssen
Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I die Wartungskosten für Rauchmelder zwar übernehmen – aber nur, wenn der Vermieter vorher ganz ausdrücklich darauf hingewiesen hat. „Grundsätzlich können Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde“, entschied das Gericht mit am Freitag veröffentlichtem Urteil (Az. 31 S 6492/20). Das Urteil ist rechtskräftig und könnte dazu führen, dass Mieter bereits gezahlte Wartungskosten für Rauchmelder vom Vermieter zurückfordern können, sollte der Posten im Mietvertrag nicht ganz ausdrücklich unter den sonstigen Betriebskosten aufgeführt worden sein oder der Vermieter nicht anderweitig explizit darauf hingewiesen haben.
Mann macht aus Frust Haufen vor Polizeistation
Einen ungewöhnlichen Weg, seinen Ärger kundzutun, hat ein Mann auf dem Flughafen München gewählt. Der 24-Jährige habe „sein großes Geschäft“vor dem Eingang der Bundespolizei im Terminal 1 verrichtet, nachdem die Beamten ihn der Tür verwiesen hatten, teilte die Behörde am Freitag mit. Der Mann hatte bei der Wache geklingelt und den Polizisten auch nach einem längeren Gespräch nicht klarmachen können, was er wirklich wollte. Daher musste er gehen. Kurz danach fanden die Polizisten den Haufen. Die Folge ist eine Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit und ein Hausverbot für den Flughafen.