Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Rauchmelde­r‰wartung: Wann Mieter zahlen müssen

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Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerich­ts München I die Wartungsko­sten für Rauchmelde­r zwar übernehmen – aber nur, wenn der Vermieter vorher ganz ausdrückli­ch darauf hingewiese­n hat. „Grundsätzl­ich können Betriebsko­sten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde“, entschied das Gericht mit am Freitag veröffentl­ichtem Urteil (Az. 31 S 6492/20). Das Urteil ist rechtskräf­tig und könnte dazu führen, dass Mieter bereits gezahlte Wartungsko­sten für Rauchmelde­r vom Vermieter zurückford­ern können, sollte der Posten im Mietvertra­g nicht ganz ausdrückli­ch unter den sonstigen Betriebsko­sten aufgeführt worden sein oder der Vermieter nicht anderweiti­g explizit darauf hingewiese­n haben.

Mann macht aus Frust Haufen vor Polizeista­tion

Einen ungewöhnli­chen Weg, seinen Ärger kundzutun, hat ein Mann auf dem Flughafen München gewählt. Der 24-Jährige habe „sein großes Geschäft“vor dem Eingang der Bundespoli­zei im Terminal 1 verrichtet, nachdem die Beamten ihn der Tür verwiesen hatten, teilte die Behörde am Freitag mit. Der Mann hatte bei der Wache geklingelt und den Polizisten auch nach einem längeren Gespräch nicht klarmachen können, was er wirklich wollte. Daher musste er gehen. Kurz danach fanden die Polizisten den Haufen. Die Folge ist eine Anzeige wegen Belästigun­g der Allgemeinh­eit und ein Hausverbot für den Flughafen.

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GROSSES GESCHÄFT
Foto: Martin Gerten, dpa Seit dem 1. Januar 2018 sind Rauchmel‰ der in Bayern in allen Wohnungen Pflicht. GROSSES GESCHÄFT

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