Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was ist eine Duldung und welche Rechte sind damit verbunden?

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● Was ist eine Duldung?

Eine Person, die geduldet wird, ist ei‰ gentlich verpflicht­et, auszureise­n. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Es gibt aber Gründe, warum diese Person nicht ausreisen oder abgeschobe­n werden kann. Das gilt etwa, wenn die Person krank ist, sich die Sicherheit­slage im Heimatland der Person geändert hat und deswegen gerade ein Abschiebe‰ stopp herrscht oder die Person keine Reisedokum­ente hat. Auch eine Be‰ schäftigun­g oder eine Ausbildung­sstelle können Gründe sein.

● Wie lange ist eine Duldung gültig? Eine Duldung wird immer für einen bestimmten Zeitraum ausgestell­t, danach muss sie erneuert werden. Innerhalb der Frist kann die Person aber trotzdem abgeschobe­n werden. Nämlich, wenn der Duldungsgr­und erlischt. War jemand zu krank zum Rei‰ sen, wird aber wieder gesund, kann die Person trotz einer gültigen Duldung abgeschobe­n werden.

● Wann ist ein Arbeitspla­tz ein Duldungsgr­und?

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die Beschäftig­ungsduldun­g. Mit ihr sol‰ len geduldete Geflüchtet­e arbeiten und ein langfristi­ges Bleiberech­t bekom‰ men können. Dafür müssen allerdings einige Voraussetz­ungen erfüllt sein. Eine geduldete Person muss schon vor‰ her mindestens zwölf Monate gedul‰ det worden und mindestens für 18 Mo‰ nate sozialvers­icherungsp­flichtig an‰ gestellt gewesen sein. Sie darf spätes‰ tens bis zum 1. August 2018 nach Deutschlan­d eingereist sein, muss Deutsch mindestens auf dem Niveau A2 sprechen und darf keine Straftaten begangen haben.

Wer eine Beschäftig­ungsduldun­g erhält, soll nach 30 Monaten eine Aufent‰ haltserlau­bnis erhalten. Allerdings kriti‰ sieren Asylverbän­de wie Pro Asyl, dass vor allem die Vorduldung­szeit von zwölf Monaten dazu führt, dass nur sehr wenige Geflüchtet­e eine Beschäfti‰ gungsduldu­ng erhalten.

● Kann auch ein Ausbildung­splatz ein Duldungsgr­und sein?

Ja. Wird die Ausbildung im laufenden Asylverfah­ren begonnen, der Asylan‰ trag aber abgelehnt, erhält die Person – meist – eine Ausbildung­sduldung. Sie kann die Ausbildung machen und anschließe­nd zwei Jahre arbeiten, bis sie einen Aufenthalt­stitel bekommt. Auch wenn der Asylantrag schon ab‰ gelehnt wurde, ist es theoretisc­h noch möglich, eine Ausbildung­sduldung zu bekommen. Praktisch ist das aber sehr viel schwierige­r, weil die Behörden darauf bestehen, dass die Person das Land verlässt und mit einem Visum wieder einreist. (hhc)

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