Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mann mit Wolfsmaske verurteilt
Vergewaltiger war zur Tatzeit im Maßregelvollzug
München Es ist eine albtraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es. Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde – und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren. Im Münchner Wolfsmasken-prozess hat das Gericht den Angeklagten nun wegen Vergewaltigung des damals elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der 45-Jährige hatte zugegeben, sich im Juni 2019 mit einer Wolfsmaske getarnt und das Mädchen vergewaltigt zu haben. „Er war für die Tat vorbereitet“, sagt der Vorsitzende Richter am Dienstag. Das Gericht nimmt an, dass sich der Mann sein Opfer gezielt aussuchte. Er soll das Kind zuvor in der S-bahn beobachtet und fotografiert haben. Der Mann sei an jenem Tag mit dem Vorsatz losgefahren, das Mädchen zu missbrauchen. Zu diesem Zweck habe er auch die Wolfsmaske dabeigehabt, davon ist das Gericht überzeugt. Er hatte nach der Tat damit gedroht, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.
Der Anwalt des Mannes, der von Schuldunfähigkeit ausgeht und die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert hatte, räumt ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte. Aber der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen: „Es gab so ein gewisses Hin und Her: Soll ich? Soll ich nicht?“Ansonsten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein.
Der Fall warf von Beginn an die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern auf. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen und außerdem bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden sein. Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand.