Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Mann mit Wolfsmaske verurteilt

Vergewalti­ger war zur Tatzeit im Maßregelvo­llzug

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München Es ist eine albtraumha­fte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichte­n Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewalti­gt es. Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlich­en Täter handelt es sich um einen einschlägi­g vorbestraf­ten Mann, der nach mehreren Sexualdeli­kten in die Psychiatri­e eingewiese­n wurde – und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren. Im Münchner Wolfsmaske­n-prozess hat das Gericht den Angeklagte­n nun wegen Vergewalti­gung des damals elfjährige­n Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbring­ung in der Sicherungs­verwahrung verurteilt.

Der 45-Jährige hatte zugegeben, sich im Juni 2019 mit einer Wolfsmaske getarnt und das Mädchen vergewalti­gt zu haben. „Er war für die Tat vorbereite­t“, sagt der Vorsitzend­e Richter am Dienstag. Das Gericht nimmt an, dass sich der Mann sein Opfer gezielt aussuchte. Er soll das Kind zuvor in der S-bahn beobachtet und fotografie­rt haben. Der Mann sei an jenem Tag mit dem Vorsatz losgefahre­n, das Mädchen zu missbrauch­en. Zu diesem Zweck habe er auch die Wolfsmaske dabeigehab­t, davon ist das Gericht überzeugt. Er hatte nach der Tat damit gedroht, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.

Der Anwalt des Mannes, der von Schuldunfä­higkeit ausgeht und die Unterbring­ung in einer Psychiatri­e gefordert hatte, räumt ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografie­rt hatte. Aber der Entschluss, das Kind zu vergewalti­gen, sei spontan gefallen: „Es gab so ein gewisses Hin und Her: Soll ich? Soll ich nicht?“Ansonsten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein.

Der Fall warf von Beginn an die Frage nach der Resozialis­ierung von Sexualstra­ftätern auf. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungs­stufe des Maßregelvo­llzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern mehrfach vorbestraf­t. Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdeli­kten aufgefalle­n und außerdem bereits wegen Körperverl­etzung verurteilt worden sein. Am Tattag durfte er unbegleite­t von seiner betreuten Wohngemein­schaft zu seiner Arbeitsste­lle fahren. Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablau­f, in der er nicht unter Aufsicht stand.

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