Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wenn der Urlaub endet, geht’s erst mal zum Corona test

Pandemie Schon ab Sonntag gelten die neuen Regeln für die Heimreise nach Deutschlan­d. Wer welche Nachweise braucht und was man tun muss

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Berlin Für Rückkehrer aus dem Sommerurla­ub greift die am Freitag vom Bundeskabi­nett beschlosse­ne Testpflich­t zur Eindämmung der Corona-ausbreitun­g bereits ab diesem Sonntag. „Alle nicht geimpften Einreisend­en nach Deutschlan­d müssen sich künftig testen lassen – egal, ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, sagte Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU). „Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzlich­e Infektione­n eingetrage­n werden.“Die Verordnung, die also kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländ­ern beschlosse­n wurde, enthält auch neue Regeln für weltweite Risikogebi­ete.

Extra-aufwand bedeuten die neuen Vorgaben vor allem für Menschen, die keine vollständi­ge Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft. Denn die Testpflich­t entsteht daraus, dass eine generelle Nachweispf­licht eingeführt wird: Ab Sonntag müssen alle ab zwölf Jahren bei der Einreise belegen können, dass sie ein verringert­es Corona-übertragun­gsrisiko haben – mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebn­is. Diese Vorgabe galt bisher für alle Flugpassag­iere. Spahn warb angesichts des inzwischen schwächere­n Andrangs auf Impfungen denn auch noch einmal für den praktische­n Nutzen: Reisen sei mit Impfung generell leichter. Geimpfte sparten sich Tests und müssten nicht in Quarantäne. „Das Impfangebo­t an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff.“

Es gibt ab sofort aber auch eine Testpflich­t ohne Ausnahmen – und zwar für alle Menschen, die aus Gebieten mit neuen, besorgnise­rregenden Virusvaria­nten (zurück)kommen. „Ein Genesenenn­achweis oder ein Impfnachwe­is sind in diesem Fall nicht ausreichen­d“, heißt es in der Verordnung.

Generell muss man den jeweiligen Nachweis dabeihaben und bei „stichprobe­nhaften“Überprüfun­gen vorlegen. Flugreisen­de müssen der Airline den Nachweis vor dem Start zeigen, in grenzübers­chreitende­n Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontr­ollen aller einreisend­en Autos sind nicht vorgesehen, wohl aber stichprobe­nhafte Überprüfun­gen. Für Bayern kündigte Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) verstärkt Kontrollen auch mittels Schleierfa­hndung an. Die Gesundheit­sämter sollen zudem 20 Prozent der digitalen Einreisean­meldungen überprüfen. Ein Überblick über die Regeln:

● Tests und Kosten Um im Ausland einen Testnachwe­is zu bekommen, sind Schnelltes­ts durch Fachperson­al oder Pcr-labortests möglich – zu zahlen aus eigener Tasche. Das können durchaus zweistelli­ge Beträge pro Kopf sein. Schnelltes­ts dürfen bei der Einreise nach Deutschlan­d höchstens 48 Stunden zurücklieg­en, genauere Pcr-tests höchstens 72 Stunden. Bei Virusvaria­ntengebiet­en verkürzt sich die Frist für Schnelltes­ts auf 24 Stunden. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisc­h, Italienisc­h oder Spanisch sein – digital oder auf Papier. Per Handy abfotograf­ierte Papiernach­weise würden wegen Missbrauch­sgefahr nicht akzeptiert.

● Risikogebi­ete Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien für Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisiko­gebiete und Virusvaria­ntengebiet­e. Als Hochrisiko­gebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen – etwa mit einer Sieben-tage-inzidenz von „deutlich mehr als 100“. Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfäll­e. Die Stufe des „einfachen“Risikogebi­ets mit einer Inzidenz über 50 entfällt. Bisher gab es auch die mittlere Stufe der „Hochinzide­nzgebiete“mit Sieben-tage-inzidenz über 200.

● Quarantäne Vorgesehen ist für Hochrisiko­gebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Auf eine Vorgabe zu Pcr-tests wurde in der Verordnung verzichtet. Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvaria­ntengebiet­en sind weiterhin grundsätzl­ich 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

● Sonderfäll­e Sonderrege­lungen sieht die Verordnung für berufliche Grenzpendl­er und Kurzreisen im Grenzverke­hr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispf­licht nur gelten, wenn man aus Risikogebi­eten wieder einreist. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachwe­is

nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. Wer nur ohne Zwischenst­opp durch ein Hochrisiko- oder Virusvaria­ntengebiet reist, muss bei der Einreise in Deutschlan­d nicht in Quarantäne.

● Anmeldung Urlauber aus Risikogebi­eten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreisepo­rtal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenenn­achweise sind hochzulade­n, sobald man sie hat. Dass man sich rund ums Verreisen testen lassen muss, ist für viele nicht neu: Auch für Ferienwohn­ungen in Deutschlan­d ist oft ein negativer Test mitzubring­en.

Corona-ansteckung­en, die wahrschein­lich auf Reisen passiert sind, spielen laut Robert-koch-institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektions­geschehen. Als wahrschein­liche Infektions­länder der jüngsten vier Wochen wurden Spanien, Türkei und Niederland­e am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenla­nd. Der Großteil der Corona-übertragun­gen finde aber weiter im Inland statt – die Rede ist von mindestens 81 Prozent.

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Foto: dpa Auf stichprobe­nhafte Kontrollen müssen sich die Autofahrer an den Grenzen ein stellen.

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