Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wenn der Urlaub endet, geht’s erst mal zum Corona test
Pandemie Schon ab Sonntag gelten die neuen Regeln für die Heimreise nach Deutschland. Wer welche Nachweise braucht und was man tun muss
Berlin Für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub greift die am Freitag vom Bundeskabinett beschlossene Testpflicht zur Eindämmung der Corona-ausbreitung bereits ab diesem Sonntag. „Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal, ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“Die Verordnung, die also kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländern beschlossen wurde, enthält auch neue Regeln für weltweite Risikogebiete.
Extra-aufwand bedeuten die neuen Vorgaben vor allem für Menschen, die keine vollständige Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft. Denn die Testpflicht entsteht daraus, dass eine generelle Nachweispflicht eingeführt wird: Ab Sonntag müssen alle ab zwölf Jahren bei der Einreise belegen können, dass sie ein verringertes Corona-übertragungsrisiko haben – mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe galt bisher für alle Flugpassagiere. Spahn warb angesichts des inzwischen schwächeren Andrangs auf Impfungen denn auch noch einmal für den praktischen Nutzen: Reisen sei mit Impfung generell leichter. Geimpfte sparten sich Tests und müssten nicht in Quarantäne. „Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff.“
Es gibt ab sofort aber auch eine Testpflicht ohne Ausnahmen – und zwar für alle Menschen, die aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten (zurück)kommen. „Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend“, heißt es in der Verordnung.
Generell muss man den jeweiligen Nachweis dabeihaben und bei „stichprobenhaften“Überprüfungen vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen, wohl aber stichprobenhafte Überprüfungen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verstärkt Kontrollen auch mittels Schleierfahndung an. Die Gesundheitsämter sollen zudem 20 Prozent der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen. Ein Überblick über die Regeln:
● Tests und Kosten Um im Ausland einen Testnachweis zu bekommen, sind Schnelltests durch Fachpersonal oder Pcr-labortests möglich – zu zahlen aus eigener Tasche. Das können durchaus zweistellige Beträge pro Kopf sein. Schnelltests dürfen bei der Einreise nach Deutschland höchstens 48 Stunden zurückliegen, genauere Pcr-tests höchstens 72 Stunden. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein – digital oder auf Papier. Per Handy abfotografierte Papiernachweise würden wegen Missbrauchsgefahr nicht akzeptiert.
● Risikogebiete Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien für Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen – etwa mit einer Sieben-tage-inzidenz von „deutlich mehr als 100“. Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfälle. Die Stufe des „einfachen“Risikogebiets mit einer Inzidenz über 50 entfällt. Bisher gab es auch die mittlere Stufe der „Hochinzidenzgebiete“mit Sieben-tage-inzidenz über 200.
● Quarantäne Vorgesehen ist für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Auf eine Vorgabe zu Pcr-tests wurde in der Verordnung verzichtet. Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.
● Sonderfälle Sonderregelungen sieht die Verordnung für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispflicht nur gelten, wenn man aus Risikogebieten wieder einreist. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis
nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. Wer nur ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist, muss bei der Einreise in Deutschland nicht in Quarantäne.
● Anmeldung Urlauber aus Risikogebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind hochzuladen, sobald man sie hat. Dass man sich rund ums Verreisen testen lassen muss, ist für viele nicht neu: Auch für Ferienwohnungen in Deutschland ist oft ein negativer Test mitzubringen.
Corona-ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut Robert-koch-institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen. Als wahrscheinliche Infektionsländer der jüngsten vier Wochen wurden Spanien, Türkei und Niederlande am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenland. Der Großteil der Corona-übertragungen finde aber weiter im Inland statt – die Rede ist von mindestens 81 Prozent.