Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Musterfest­stellungsk­lage gegen Daimler eingereich­t

Kraftfahrt­bundesamt (KBA) bestätigt Unzulässig­keiten auch bei Fiat Ducato Wohnmobile­n Eine kostenlose Ersteinsch­ätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler an.

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Nach VW ist nun auch gegen Mercedes eine Musterfest­stellungsk­lage von der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) vor dem Oberlandes­gericht Stuttgart eingereich­t worden. Für über 50000 Fahrzeuge soll nun gerichtlic­h festgestel­lt werden, dass der Konzern unzulässig­e Abschaltei­nrichtunge­n verbaut hat. Es geht um die Manipulati­onen in den Diesel-motoren des Hersteller­s durch illegale Abschaltei­nrichtunge­n. Diese sorgen dafür, dass Mercedesdi­esel-fahrzeuge im realen Straßenver­kehr wesentlich mehr Abgase ausstoßen, als auf dem Prüfstand bei Zulassung gemessen wurde. Die auf Dieselverf­ahren spezialisi­erte Kanzlei Wawra & Gaibler bietet Verbrauche­rn eine kostenfrei­e unverbindl­iche Einschätzu­ng, ob die Musterfest­stellungsk­lage im Einzelfall Sinn macht. Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler erläutert: „In Sachen VW wurden über 240000 Geschädigt­e Kunden im Rahmen der dortigen Musterfest­stellungsk­lage entschädig­t. Es ist begrüßensw­ert, dass sich nun auch geschädigt­en Mercedes-fahrern diese Option bietet.“

KBA bestätigt Unzulässig­keiten bei Fiat Ducato Wohnmobile­n

Auch bei vermeintli­ch manipulier­ten Fiat Fahrzeugen gibt es Neuigkeite­n. Nachdem die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt letztes Jahr ein Ermittlung­sverfahren gegen Fiat wegen Abgasmanip­ulationen eingeleite­t hat, bestätigte nun auch das Kraftfahrt­bundesamt, dass es Unzulässig­keiten bei Fiat Wohnmobile­n festgestel­lt habe. Die zuständige Typengeneh­migungsbeh­örde sei vom KBA aufgeforde­rt worden entspreche­nde Gegenmaßna­hmen zu ergreifen. „Wie die weitere Entwicklun­g aussehen wird, kann man derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen. In Parallelfä­llen, wie zum Beispiel VW und Daimler, wurden die Kunden verpflicht­et, Updates auf Ihr Fahrzeug aufspielen zu lassen, da andernfall­s die Zulassung für die Fahrzeuge entzogen wurde. Dies ist auch im Fall Fiat ein wahrschein­liches Szenario,“meint Rechtsanwa­lt Dr. Gaibler.

Weitere Hersteller vom Dieselskan­dal betroffen

Neben Daimler und Fiat ist der Dieselskan­dal auch für viele andere Fahrzeughe­rsteller noch nicht ausgestand­en. Das Kraftfahrt­bundesamt hat unter anderem auch Audi, Porsche, Seat, Skoda und Opel zu Rückrufen verpflicht­et. Bei folgenden Diesel-modellen bestehen sehr gute Chancen auf Schadenser­satz:

● Audi mit 2.0, 3.0 und 4.2 Litermotor­en (Bj. 2011-2019)

● Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotor­en (Bj. 2011-2019)

● sämtliche Mercedes-modelle (Bj. 2011-2019)

● VW-, Skoda- und Seat-modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotor­en (Bj. 2011-2019)

● VW mit 3.0 Litermotor­en (Bj. 2011-2019)

● Opel mit 2.0 Litermotor­en (Bj. 2011-2019)

● Fiat, Iveco, Jeep und Alfa Romeo, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotor­en (Bj. 2014-2019)

Es lohnt sich bei jedem Dieselfahr­zeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen

„Vielen Besitzern von Dieselfahr­zeugen stehen Schadeners­atzansprüc­he zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahr­er in Deutschlan­d können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlun­g des Kaufpreise­s zurückgebe­n, oder mehrere tausend Euro Schadenser­satz in Geld verlangen und das Auto behalten. Generell lohnt es sich bei jedem Dieselfahr­zeug, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Hier ist wichtig zu betonen, dass Schadeners­atzansprüc­he nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch beim Kauf von Gebrauchtw­agen in Frage kommen. Gleiches gilt auch für leasing- und darlehensf­inanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Update bereits aufgespiel­t wurde oder nicht. Ebenso ist es nicht entscheide­nd, ob es sich um ein privat angeschaff­tes Fahrzeug oder ein Firmenfahr­zeug handelt,“resümiert Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler.

Musterfest­stellungsk­lage verpasst? Trotzdem ist noch Schadenser­satz möglich

Für den Motor „EA 189“von VW gab es für Kunden die Möglichkei­t, sich an einer Musterfest­stellungsk­lage zu beteiligen. Wer diese Möglichkei­t nicht wahrnahm, kann seine Schadenser­satzansprü­che nach wie vor geltend machen. Die ursprüngli­che Annahme, dass die Ansprüche mittlerwei­le verjährt sind, ist nach neuester Rechtsprec­hung überholt. Es besteht vielmehr ein sogenannte­r Restschade­nsersatzan­spruch, der noch heute durchgeset­zt werden kann.

Einfache Kontaktauf­nahme ohne Kostenrisi­ko

„Unsere Grundidee ist es, allen Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden daher, ganz einfach über unsere Internetpl­attform anwalt-verbrauche­rschutz.de unter der Rubrik „Abgasskand­al“oder per E-mail an kontakt@ anwalt-verbrauche­rschutz.de bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es den Kauf-/finanzieru­ngsvertrag, den Fahrzeugsc­hein sowie – falls vorhanden – die Daten der Rechtsschu­tzversiche­rung sowie den aktuellen Kilometers­tand mitzuteile­n. Im Rahmen einer unverbindl­ichen Ersteinsch­ätzung teilen wir dem Mandanten mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsr­eich ist oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelc­he kostenausl­ösenden Maßnahmen vorgenomme­n werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler. Warum ein Vorgehen in finanziell­er Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2015 für 50 000 Euro gekauft, sind seither 50000 Kilometer gefahren und möchten nun Schadeners­atzansprüc­he geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfal­l entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g (von 7142,86 Euro) zurückerha­lten. Sie würden in diesem Fall also 42857,14 Euro bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgebe­n. Am Gebrauchtw­agenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierb­ar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahr­en möchten, kommt auch eine Entschädig­ungszahlun­g von mehreren Tausend Euro in Betracht.“pm ⓘ

Auch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximili anstraße 51, derzeit auch samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr telefo nisch unter (0821) 50878896 er reichbar – oder auch per E mail an kontakt@anwalt verbrauche­rschutz.de.

» Weitere Infos im Internet www.anwaltverb­rauchersch­utz.de

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Foto: Q illustrati­ons, stock.adobe.com Manipulier­te Abgaswerte sorgten für den sogenannte­n Dieselskan­dal. Die Augsburger Kanzlei Wawra & Gaib ler hat sich auf Ansprüche im Abgasskand­al spezialisi­ert.
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Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com Gute Nachrichte­n für Autobesitz­er: Die Prüfung möglicher Schadenser satzansprü­che lohnt sich fast bei jedem Dieselfahr­zeug.

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