Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht
Kraftfahrtbundesamt (KBA) bestätigt Unzulässigkeiten auch bei Fiat Ducato Wohnmobilen Eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.
Nach VW ist nun auch gegen Mercedes eine Musterfeststellungsklage von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht worden. Für über 50000 Fahrzeuge soll nun gerichtlich festgestellt werden, dass der Konzern unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Es geht um die Manipulationen in den Diesel-motoren des Herstellers durch illegale Abschalteinrichtungen. Diese sorgen dafür, dass Mercedesdiesel-fahrzeuge im realen Straßenverkehr wesentlich mehr Abgase ausstoßen, als auf dem Prüfstand bei Zulassung gemessen wurde. Die auf Dieselverfahren spezialisierte Kanzlei Wawra & Gaibler bietet Verbrauchern eine kostenfreie unverbindliche Einschätzung, ob die Musterfeststellungsklage im Einzelfall Sinn macht. Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler erläutert: „In Sachen VW wurden über 240000 Geschädigte Kunden im Rahmen der dortigen Musterfeststellungsklage entschädigt. Es ist begrüßenswert, dass sich nun auch geschädigten Mercedes-fahrern diese Option bietet.“
KBA bestätigt Unzulässigkeiten bei Fiat Ducato Wohnmobilen
Auch bei vermeintlich manipulierten Fiat Fahrzeugen gibt es Neuigkeiten. Nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt letztes Jahr ein Ermittlungsverfahren gegen Fiat wegen Abgasmanipulationen eingeleitet hat, bestätigte nun auch das Kraftfahrtbundesamt, dass es Unzulässigkeiten bei Fiat Wohnmobilen festgestellt habe. Die zuständige Typengenehmigungsbehörde sei vom KBA aufgefordert worden entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. „Wie die weitere Entwicklung aussehen wird, kann man derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen. In Parallelfällen, wie zum Beispiel VW und Daimler, wurden die Kunden verpflichtet, Updates auf Ihr Fahrzeug aufspielen zu lassen, da andernfalls die Zulassung für die Fahrzeuge entzogen wurde. Dies ist auch im Fall Fiat ein wahrscheinliches Szenario,“meint Rechtsanwalt Dr. Gaibler.
Weitere Hersteller vom Dieselskandal betroffen
Neben Daimler und Fiat ist der Dieselskandal auch für viele andere Fahrzeughersteller noch nicht ausgestanden. Das Kraftfahrtbundesamt hat unter anderem auch Audi, Porsche, Seat, Skoda und Opel zu Rückrufen verpflichtet. Bei folgenden Diesel-modellen bestehen sehr gute Chancen auf Schadensersatz:
● Audi mit 2.0, 3.0 und 4.2 Litermotoren (Bj. 2011-2019)
● Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren (Bj. 2011-2019)
● sämtliche Mercedes-modelle (Bj. 2011-2019)
● VW-, Skoda- und Seat-modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren (Bj. 2011-2019)
● VW mit 3.0 Litermotoren (Bj. 2011-2019)
● Opel mit 2.0 Litermotoren (Bj. 2011-2019)
● Fiat, Iveco, Jeep und Alfa Romeo, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren (Bj. 2014-2019)
Es lohnt sich bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen
„Vielen Besitzern von Dieselfahrzeugen stehen Schadenersatzansprüche zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahrer in Deutschland können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben, oder mehrere tausend Euro Schadensersatz in Geld verlangen und das Auto behalten. Generell lohnt es sich bei jedem Dieselfahrzeug, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Hier ist wichtig zu betonen, dass Schadenersatzansprüche nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch beim Kauf von Gebrauchtwagen in Frage kommen. Gleiches gilt auch für leasing- und darlehensfinanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Update bereits aufgespielt wurde oder nicht. Ebenso ist es nicht entscheidend, ob es sich um ein privat angeschafftes Fahrzeug oder ein Firmenfahrzeug handelt,“resümiert Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.
Musterfeststellungsklage verpasst? Trotzdem ist noch Schadensersatz möglich
Für den Motor „EA 189“von VW gab es für Kunden die Möglichkeit, sich an einer Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Wer diese Möglichkeit nicht wahrnahm, kann seine Schadensersatzansprüche nach wie vor geltend machen. Die ursprüngliche Annahme, dass die Ansprüche mittlerweile verjährt sind, ist nach neuester Rechtsprechung überholt. Es besteht vielmehr ein sogenannter Restschadensersatzanspruch, der noch heute durchgesetzt werden kann.
Einfache Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko
„Unsere Grundidee ist es, allen Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden daher, ganz einfach über unsere Internetplattform anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik „Abgasskandal“oder per E-mail an kontakt@ anwalt-verbraucherschutz.de bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es den Kauf-/finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie – falls vorhanden – die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen. Im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung teilen wir dem Mandanten mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler. Warum ein Vorgehen in finanzieller Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2015 für 50 000 Euro gekauft, sind seither 50000 Kilometer gefahren und möchten nun Schadenersatzansprüche geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfall entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (von 7142,86 Euro) zurückerhalten. Sie würden in diesem Fall also 42857,14 Euro bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben. Am Gebrauchtwagenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierbar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahren möchten, kommt auch eine Entschädigungszahlung von mehreren Tausend Euro in Betracht.“pm ⓘ
Auch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximili anstraße 51, derzeit auch samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr telefo nisch unter (0821) 50878896 er reichbar – oder auch per E mail an kontakt@anwalt verbraucherschutz.de.
» Weitere Infos im Internet www.anwaltverbraucherschutz.de