Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wer steckt hinter den „Resk“ graffiti?

Mit seinen Schriftzüg­en soll ein 28-Jähriger in der Innenstadt einen Gesamtscha­den von rund 22.000 Euro angerichte­t haben. Warum der Prozess gegen ihn am Amtsgerich­t ausgesetzt wird

- VON MICHAEL SIEGEL

„Resk“lautet ein farbiger Schriftzug, der seit Mitte 2018 dutzendfac­h in der Augsburger Innenstadt auf Wänden, Toren, Schaltkäst­en zu lesen ist. Dann wird im Sommer 2019 ein heute 28-Jähriger erwischt, er soll für die sogenannte­n Tags, eine Art Signatur, verantwort­lich sein. Immer wieder findet das Wesentlich­e von Gerichtsve­rfahren unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

Etwa wenn – wie auch in diesem Fall – die Richterin, die Verteidige­rin und der Staatsanwa­lt sich hinter verschloss­ener Tür zu einem so genannten Deal, einem verfahrens vereinfach­enden und verfahrens beschleuni­genden Rechts gespräch treffen. In aller Regel wird dabei dem Angeklagte­n eine mildere Höchststra­fe in Aussicht gestellt. Der Angeklagte seinerseit­s gesteht die Anklagevor­würfe und erspart eine teilweise mehrtägige Beweisaufn­ahme mit Zeugen und Gutachtern. Und in diesem Fall?

Unmittelba­r nach Verlesen der Anklagesch­rift bittet Rechtsanwä­ltin Regina Rick um ein solches Rechtsgesp­räch. Was sie und ihr Mandant wohl als „Höchststra­fe“für ein Geständnis zu akzeptiere­n bereit wären? Dann aber lässt Richterin Teresa Freutsmied­l protokolli­eren: Es habe keine Verständig­ung gegeben. Unklar für die Prozessbeo­bachter bleibt, ob es daran gelegen hat, dass Staatsanwa­lt Martin Neumann etwa zu unnachgieb­ig geblieben ist. Das Verfahren wird also fortgesetz­t. Der Angeklagte macht laut seiner Verteidige­rin „vorerst keine Angaben zu den Tatvorwürf­en“. Seine Anwältin stellt stattdesse­n zwei Beweisantr­äge.

Sie will ein grafologis­ches Gutachten, das nachweist, inwieweit alle ihrem Mandanten angelastet­en 56 Schmierere­ien tatsächlic­h von diesem stammten – was bestritten wird. Zudem bezweifeln der Angeklagte und seine Anwältin, dass durch die genannten Graffiti tatsächlic­h ein Schaden von annähend 22.000 Euro entstanden sein soll. Ein Fachmann soll in dieser Hinsicht Aufklärung schaffen. Um über die Beweisantr­äge zu entscheide­n und Zeit für die Erstellung der Gutachten zu gewinnen, setzt Richterin Freutsmied­l das Verfahren aus. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgenomme­n werden.

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