Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wer steckt hinter den „Resk“ graffiti?
Mit seinen Schriftzügen soll ein 28-Jähriger in der Innenstadt einen Gesamtschaden von rund 22.000 Euro angerichtet haben. Warum der Prozess gegen ihn am Amtsgericht ausgesetzt wird
„Resk“lautet ein farbiger Schriftzug, der seit Mitte 2018 dutzendfach in der Augsburger Innenstadt auf Wänden, Toren, Schaltkästen zu lesen ist. Dann wird im Sommer 2019 ein heute 28-Jähriger erwischt, er soll für die sogenannten Tags, eine Art Signatur, verantwortlich sein. Immer wieder findet das Wesentliche von Gerichtsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Etwa wenn – wie auch in diesem Fall – die Richterin, die Verteidigerin und der Staatsanwalt sich hinter verschlossener Tür zu einem so genannten Deal, einem verfahrens vereinfachenden und verfahrens beschleunigenden Rechts gespräch treffen. In aller Regel wird dabei dem Angeklagten eine mildere Höchststrafe in Aussicht gestellt. Der Angeklagte seinerseits gesteht die Anklagevorwürfe und erspart eine teilweise mehrtägige Beweisaufnahme mit Zeugen und Gutachtern. Und in diesem Fall?
Unmittelbar nach Verlesen der Anklageschrift bittet Rechtsanwältin Regina Rick um ein solches Rechtsgespräch. Was sie und ihr Mandant wohl als „Höchststrafe“für ein Geständnis zu akzeptieren bereit wären? Dann aber lässt Richterin Teresa Freutsmiedl protokollieren: Es habe keine Verständigung gegeben. Unklar für die Prozessbeobachter bleibt, ob es daran gelegen hat, dass Staatsanwalt Martin Neumann etwa zu unnachgiebig geblieben ist. Das Verfahren wird also fortgesetzt. Der Angeklagte macht laut seiner Verteidigerin „vorerst keine Angaben zu den Tatvorwürfen“. Seine Anwältin stellt stattdessen zwei Beweisanträge.
Sie will ein grafologisches Gutachten, das nachweist, inwieweit alle ihrem Mandanten angelasteten 56 Schmierereien tatsächlich von diesem stammten – was bestritten wird. Zudem bezweifeln der Angeklagte und seine Anwältin, dass durch die genannten Graffiti tatsächlich ein Schaden von annähend 22.000 Euro entstanden sein soll. Ein Fachmann soll in dieser Hinsicht Aufklärung schaffen. Um über die Beweisanträge zu entscheiden und Zeit für die Erstellung der Gutachten zu gewinnen, setzt Richterin Freutsmiedl das Verfahren aus. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgenommen werden.