Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mindesttempo für Internet ist jetzt Pflicht
Geschwindigkeit ist eher gering
Berlin Videotelefonie im Homeoffice, Fernunterricht im Netz, Online-shopping oder das Streaming von Spielfilmen und Serien: Spätestens mit der Corona-pandemie wurde auch in Deutschland allen klar, wie wichtig eine gut ausgebaute Internet-infrastruktur ist. Doch unzählige Haushalte in der Bundesrepublik sind nur äußerst schlecht oder gar nicht ans Netz angeschlossen. Dies soll sich nun ändern – allerdings nur mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg frei für die Umsetzung einer Eu-richtlinie, die den Bund zur „Universaldienstgewährleistung“verpflichtet. Das entsprechende Gesetz für Deutschland wurde bereits im vergangenen Dezember beschlossen. Überfällig war nun die konkrete Verordnung, in der die technischen Details festgelegt werden. „Die Zustimmung im Bundesrat ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die heute nur sehr schlecht versorgt sind“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. „Das ist ein wichtiger Schritt für eine greifbare digitale Teilhabe.“Seine Behörde hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Mindestwerte festgelegt: 10 Mbit/s beim Herunterladen von Daten und 1,7 Mbit/s beim Hochladen. Die Latenz – also die Reaktionszeit – soll nicht höher als 150 Millisekunden sein. Mit diesen Werten erhalten künftig auch Verbraucherinnen und Verbraucher in entlegenen Gebieten oder schlecht versorgten Stadtrandlagen ein halbwegs brauchbares Netz.
Von den Gigabit-geschwindigkeiten, die mit einem Glasfaseranschluss oder dem Tv-kabel möglich sind, können sie aber weiterhin nur träumen. Die klaffende Lücke zwischen möglicher Höchstgeschwindigkeit und der von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestversorgung stieß dann auch insbesondere in den Flächenstaaten auf scharfe Kritik. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat hatte mehrheitlich ein Tempo von 30,8 Megabit im Download gefordert.