Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sicherheit und Gesundheit zum Grundrecht erklärt

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Die Internatio­nale Arbeitsorg­anisation (ILO) hat ein sicheres und gesundes Arbeitsumf­eld zu einem Grundrecht von Arbeitnehm­ern weltweit erklärt. Die Delegierte­n nahmen eine entspreche­nde Resolution bei der Tagung der Internatio­nalen Arbeitskon­ferenz in Genf an. Die Grundsatze­ntscheidun­g bedeutet laut ILO, dass alle Mitgliedss­taaten sich dazu verpflicht­en, Sicherheit und Gesundheit auf der Arbeit „zu respektier­en und zu fördern“. Zu den weiteren Grundprinz­ipien der ILO gehören die Vereinigun­gsfreiheit und das Recht auf Kollektivv­erhandlung­en, die Beseitigun­g der Zwangsarbe­it, die Abschaffun­g der Kinderarbe­it sowie das Verbot der Diskrimini­erung in Beschäftig­ung und Beruf.

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