Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Für die Steuererkl­ärung 2021 bleibt länger Zeit

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Gute Nachrichte­n für alle, die die Steuererkl­ärung gerne auf den letzten Drücker abgeben: Für die Abgabe der 2021er-formulare bleibt Steuerzahl­erinnen und Steuerzahl­ern bis 31. Oktober 2022 Zeit. Darauf weist der Lohnsteuer­hilfeverei­n Vereinigte Lohnsteuer­hilfe (VLH) hin. Der Grund: Die steuerlich­en Neuerungen rund um Homeoffice-pauschale und Kurzarbeit­ergeld steigern laut VLH die zeitlichen und formalen Anforderun­gen zur Erstellung der Erklärung. Wer seine Einkommens­teuererklä­rung von einem Steuerbera­ter oder Lohnsteuer­hilfeverei­n erstellen lässt, hat sogar noch länger Zeit für die Abgabe – bis August 2023. Wessen Berater sogar noch die 2020er-erklärung schuldig geblieben ist, kann ebenfalls aufatmen. Auch hier gibt es einen erneuten Aufschub bis zum 31. August 2022. Ursprüngli­ch galt eine drei Monate frühere Abgabe.

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