Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Nur mit Vertrag in den Ferienjob starten
Wer sich in einem Ferienjob etwas Geld dazuverdienen möchte, sollte vorab in jedem Fall einen Arbeitsvertrag abschließen. Darauf weist Kristof Becker, Bundesjugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund, hin. Der Vertrag sollte demnach Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung ganz klar regeln. Die genauen Bedingungen für Ferienarbeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gefährliche Arbeiten oder schwere körperliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Infrage kommen stattdessen Aufgaben wie Gartenarbeit, Botengänge oder Eis verkaufen. 13- und 14-Jährige dürfen maximal zwei Stunden täglich arbeiten, im Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr – und nur mit Erlaubnis der Eltern. Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit, allerdings haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn.