Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Nur mit Vertrag in den Ferienjob starten

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Wer sich in einem Ferienjob etwas Geld dazuverdie­nen möchte, sollte vorab in jedem Fall einen Arbeitsver­trag abschließe­n. Darauf weist Kristof Becker, Bundesjuge­ndsekretär beim Deutschen Gewerkscha­ftsbund, hin. Der Vertrag sollte demnach Aufgaben, Arbeitszei­ten und die Bezahlung ganz klar regeln. Die genauen Bedingunge­n für Ferienarbe­it regelt das Jugendarbe­itsschutzg­esetz. Gefährlich­e Arbeiten oder schwere körperlich­e Arbeiten sind für Kinder und Jugendlich­e unter 18 Jahren verboten. Infrage kommen stattdesse­n Aufgaben wie Gartenarbe­it, Botengänge oder Eis verkaufen. 13- und 14-Jährige dürfen maximal zwei Stunden täglich arbeiten, im Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr – und nur mit Erlaubnis der Eltern. Das Mindestloh­ngesetz gilt auch für Ferienarbe­it, allerdings haben nur Jugendlich­e ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestloh­n.

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