Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Polizist zeigt wegen Maskenpflicht falsches Attest vor
Im Dienst trug er den Mund-nasenschutz, bei einer Anti-corona-demo nicht. Ein Mann landet vor Gericht.
Bildlich gesprochen war das vor der Amtsrichterin ein lupenreines Eigentor. Der Schütze, ein junger Polizist, hatte im Oktober 2020, ausgerechnet in der Hochphase der Pandemie, unmaskiert an einer Anti-corona-demo am Augsburger Plärrer teilgenommen. Seinen Kollegen, die ihn am Zugang zum Gelände kontrollierten, hatte er ein falsches Attest vorgelegt. Auf Bitten des 22-Jährigen hatte ihm sein Hausarzt „eine Anpassungsstörung mit Atemnotzuständen beim Tragen einer Mund-nasenmaske“bescheinigt. Wie ihm sein Patient erklärt hatte, wolle er wenigstens in seiner Freizeit „oben ohne“herumlaufen dürfen. Denn im Dienst – der Angeklagte absolvierte zu dem Zeitpunkt gerade seine Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Königsbrunn – war dies verboten.
Dort war der 22-Jährige den Polizisten, die ihn an diesem Tag am Plärrergelände kontrollierten, auch oft begegnet. Allerdings mit Maske. So verwundert nicht, dass die Kollegen das gezeigte Attest anzweifelten. Schon eine Woche später stellte sich heraus, dass der 22-Jährige seinen Arzt offenbar getäuscht hatte. Wie er einer Polizeiärztin, die jetzt als Zeugin vor Gericht auftrat, versicherte, kann er die Maske „problemlos“tragen. Er empfinde sie jedoch als „unkomfortabel“
und „widerlich“. Es gebe, so die Zeugin, „keine medizinischen Gründe“, ihn von der Maske zu befreien. Der 22-Jährige sei „voll diensttauglich“. Und wenn nicht? Dann wäre es mit seiner Polizeikarriere wahrscheinlich vorbei gewesen.
Aber auch so befürchtet der junge Mann berufliche Konsequenzen. Das ist vermutlich auch der Grund gewesen, weshalb er gegen den verhängten Strafbefehl vor Gericht zog. Eine erste Verhandlung hatte vorigen Dezember stattgefunden. Sie war schnell beendet. Verteidigerin Gisa Tangermann-ahring, bundesweit bekannt als Kritikerin von Corona-maßnahmen, hatte vergeblich beantragt, dass ohne Mund-nasenschutz
verhandelt werden solle. Als dies Richterin Susanne Ebel-scheufele unter Hinweis auf die hohen Infektionszahlen ablehnte, lehnte ihrerseits die aus Fürth angereiste Anwältin die Richterin wegen Befangenheit ab. Für die Prüfung ihres Ablehnungsantrags, der später verworfen wurde, war der Prozess dann ausgesetzt worden. Bevor die Parteien auseinandergingen, hatte Staatsanwalt Gregor Hohenadel noch an den Angeklagten appelliert, es sich gut zu überlegen, ob er wegen „derartigem Quatsch“eine große Sache abziehen wolle.
Beim zweiten Aufeinandertreffen vor Gericht trugen jetzt alle Anwesenden, ohne dass es zu Protesten kam, eine Gesichtsmaske, wenn auch die Verteidigerin des Angeklagten einiges einzuwenden hatte. Sie verwies auf Studien, die angeblich fundiert gesundheitliche Schäden durch das Tragen einer Maske nachwiesen. Daher könne das von ihrem Mandanten vorgelegt Attest nicht falsch sein. Staatsanwältin wie Richterin waren sich am Ende dagegen einig, dass der Angeklagte absichtlich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis vorgelegt hat, deswegen schuldig zu sprechen ist. Die dafür verhängte Geldstrafe fiel mit 2000 Euro jetzt höher aus als im Strafbefehl. Außerdem muss der Angeklagte die Prozesskosten für zwei Verhandlungstage tragen.