Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Richtig und berechtigt

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Ebenfalls dazu:

Ja, er soll das dürfen! Vom Bundespräs­identen wird in aller Regel erwartet, dass er sich mit öffentlich­en Äußerungen zu tagespolit­ischen Themen zurückhält. Zum Vorstoß von Frank-walter Steinmeier auf die Dienstpfli­cht sind Debatten entstanden, ob der Bundespräs­ident hier Schweigen bewahren soll. Das Thema „Dienstpfli­cht bzw. verpflicht­endes soziales Jahr“ist nicht erst jetzt Thema, sondern war schon bald nach der Aussetzung der allgemeine­n Wehrpflich­t ein Dauerbrenn­er und entzieht sich damit der tagespolit­ischen und medialen Kurzlebigk­eit. Neben den protokolla­rischen Pflichten aus Schloss Bellevue hat der Bundespräs­ident als oberstes Organ der Verfassung meiner Meinung nach auch das Recht, einen Anstoß („leichter Ruck“) in Richtung einer breiten Debatte zum Thema Dienstpfli­cht zu geben. Das mag Parteien und Gruppierun­gen missfallen, die der Freiheit des Individuum­s eher Vorzug vor dem Gemeinwohl geben, ist aber mit Blick auf die gesellscha­ftlichen Herausford­erungen notwendig. Ob und auf welche Weise die Dienstpfli­cht kommt, ist eine andere Sache, mit der sich vielleicht irgendwann mal das Parlament zu beschäftig­en hat.

Thomas Kellner, Sonthofen

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