Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Keine Fahrkarte für Diverse: Bahn muss reagieren
Das Oberlandesgericht Frankfurt verpflichtet die Deutsche Bahn, von Januar 2023 an eine geschlechtsneutrale Ansprache von Kunden bei Fahrkartenbuchungen im Internet zu gewährleisten. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet. Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte von Berlin nach Braunschweig über das Internet. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl „Herr“oder „Frau“. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich. Die als „Herr“angesprochene Person des nicht-binären Geschlechts hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung eingereicht. Das OLG sprach der klagenden Person eine Entschädigung von 1000 Euro zu.