Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Keine Fahrkarte für Diverse: Bahn muss reagieren

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Das Oberlandes­gericht Frankfurt verpflicht­et die Deutsche Bahn, von Januar 2023 an eine geschlecht­sneutrale Ansprache von Kunden bei Fahrkarten­buchungen im Internet zu gewährleis­ten. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet. Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte von Berlin nach Braunschwe­ig über das Internet. Sowohl bei der Registrier­ung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl „Herr“oder „Frau“. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkarten­kauf nicht möglich. Die als „Herr“angesproch­ene Person des nicht-binären Geschlecht­s hatte daraufhin Klage wegen Diskrimini­erung eingereich­t. Das OLG sprach der klagenden Person eine Entschädig­ung von 1000 Euro zu.

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