Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Zu „Was kommt nach der Rente mit 67?“(Seite 1) vom 22. Juni:
In dem Artikel vermisse ich vor allem einen Hinweis auf das ungerechte Absicherungssystem in Deutschland. Die Präsidentin des Sozialverbandes VDK, Verena Bentele, fordert schon lange, dass auch Beamte, Politiker und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. In Österreich sind nahezu alle Erwerbstätigen in die Renten einbezogen, auch Beamte. Die in Deutschland seit Jahrzehnten diskutierte Einbeziehung der Beamten ins Rentensystem wurde in Österreich 2004 beschlossen. Schon seit 1958 sind auch Selbstständige in Österreichs Rentensystem einbezogen. Und: Die Extrawürste für die Politiker wurden in Österreich bereits 1997 ersatzlos gestrichen – auch Abgeordnete zahlen seither ganz normal in die Rente ein. Der Beitragssatz ist in Österreich seit 1990 unverändert. Vom Arbeitgeber sind 12,55% und vom Arbeitnehmer 10,25% zu tragen. In Österreich ist keine Rente mit 70 geplant, noch immer liegt das Regelpensionsalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen noch bei 60 Jahren. Und dennoch ist die Rente viel höher als bei uns. Hermann Busch,