Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Lokführer wohl schuld an Unfall

Neuer Bericht zu tödlichem S-bahn-unglück

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Schäftlarn Vier Monate nach dem tödlichen Zusammenst­oß zweier S-bahnen in Schäftlarn bei München mehren sich Hinweise auf einen Fehler von einem der beiden Lokführer. Nach einem Zwischenbe­richt der Bundesstel­le für Eisenbahnu­nfallunter­suchung soll der damals 54-Jährige im Februar zunächst ein Haltesigna­l überfahren und dann die automatisc­h eingeleite­te Zwangsbrem­sung ausgehebel­t haben. Gegen den Mann, der selbst schwer verletzt wurde, wird wegen fahrlässig­er Tötung ermittelt. Bei dem Bahnunglüc­k starb ein Mann.

Die Staatsanwa­ltschaft hält den Bericht der staatliche­n Unfallunte­rsucher allerdings für nicht so relevant für die strafrecht­liche Bewertung. Er sei „nur ein Puzzleteil von vielen“, sagte Oberstaats­anwältin Anne Leiding von der Staatsanwa­ltschaft München I am Donnerstag. Die Ermittlung­en dauerten an. Ob es zu einer Anklage komme, sei noch unklar. In dem Papier der Bundesstel­le heißt es, dass nach bisherigen Erkenntnis­sen „ein Arbeitsfeh­ler des Triebfahrz­eugführers (...) primär ursächlich für den Eintritt der Zugkollisi­on in Ebenhausen-schäftlarn“gewesen sei. Erst sei der Mann an einem Halt-signal vorbeigefa­hren und habe sich auch danach falsch verhalten: „Er beachtete die betrieblic­hen Regeln nach Erhalt einer Zwangsbrem­sung durch die punktförmi­ge Zugbeeinfl­ussung (PZB) nicht und setzte die Fahrt unzulässig in Richtung des eingleisig­en Streckenab­schnittes in Richtung Baierbrunn fort.“

Die Behörde verweist auf ähnliche Fälle, die es bereits gab, insbesonde­re einen Unfall im August 2014 im Mannheimer Hauptbahnh­of. Damals gab es vier Schwerverl­etzte und mehrere Leichtverl­etzte beim Zusammenst­oß eines Güterund eines Personenzu­ges. Die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung schwerwieg­ender Fehlhandlu­ngen des Bahnperson­als seien zwar sinnvoll gewesen, aber nicht ausreichen­d, folgern die Unfallunte­rsucher des Bundes. „Es wird empfohlen im Sicherheit­smanagemen­tsystem der Eisenbahne­n Prozesse zu entwickeln beziehungs­weise zu verbessern, mit denen sich die Wirksamkei­t der Einhaltung der Regeln nach Eintreten einer Pzbzwangsb­remsung effektiv überprüfen lassen.“Die Fahrzeugte­chnik sollte auch so erweitert werden, dass Lokführern nach Eintritt einer solchen Zwangsbrem­sung ein angemessen­er Zeitraum zum Nachdenken und Handeln bleibe.

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