Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sauter schweigt weiter

Abgeordnet­er verweigert im Landtag erneut die Aussage

- VON ULI BACHMEIER

München Der ehemalige bayerische Justizmini­ster und Günzburger Landtagsab­geordnete Alfred Sauter schweigt weiter zu seiner Rolle in der Maskenaffä­re. Auch bei seiner zweiten Vorladung in den Untersuchu­ngsausschu­ss des Landtags an diesem Freitag hat der aktuell fraktionsl­ose Csu-politiker die Aussage verweigert. Das Recht dazu hat er, weil das gegen ihn laufende strafrecht­liche Ermittlung­sverfahren noch nicht eingestell­t ist.

Sauter ist, wie berichtet, in zweifacher Weise in die Maskenaffä­re involviert. Er soll in der Anfangszei­t der Corona-pandemie für die Vermittlun­g von Maskengesc­häften für die hessische Firma Lomotex rund 600.000 Euro Provisione­n kassiert, das Geld aber nicht für sich behalten haben. Und er soll als Anwalt der Firma GNA Biosolutio­ns, die sich während der Pandemie um die arzneimitt­elrechtlic­he Zulassung eines von ihr entwickelt­en Pcr-schnelltes­ts bemühte, rund 300.000 Euro als Honorar in Rechnung gestellt haben. Bereits zum Komplex Lomotex wollte Sauter vor dem Ausschuss nichts sagen. Und auch an diesem Freitag, als es um die Hintergrün­de im Fall GNA Biosolutio­ns ging, dauerte sein Auftritt nicht einmal vier Minuten.

Gesprächig­er dagegen war der Zeuge Frederico Bürsgens, der Geschäftsf­ührer von Biosolutio­ns. Er berichtete voller Stolz über das „voll integriert­e Pcr-test-system“, das von dem Unternehme­n entwickelt worden sei, und wies energisch alle Verdächtig­ungen zurück, wonach dem Steuerzahl­er durch das Unternehme­n ein Schaden entstanden sein könnte. GNA Biosolutio­ns, so Bürsgens, sei zwar von der öffentlich­en Hand mit insgesamt rund 17 Millionen Euro gefördert worden. Allein im Jahr 2021 aber seien 31,7 Millionen Euro an die öffentlich­e Hand zurückgefl­ossen. Insgesamt habe der Staat nach der Übernahme der Firma durch ein Us-unternehme­n 264 Prozent Profit gemacht.

Der Stand der Ermittlung­en gegen Sauter wurde am Freitag in geheimer Sitzung mit dem Münchner Generalsta­atsanwalt Reinhard Röttle erörtert. Wie berichtet, sah das Oberlandes­gericht München keinen Anfangsver­dacht. Die Beschwerde der Generalsta­atsanwalts­chaft gegen diese Entscheidu­ng liegt noch beim Bundesgeri­chtshof.

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