Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Polizei misstraut Tesla

Autokamera­s könnten Betriebsge­lände filmen

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Berlin Ein Verbot für Autos der Marke Tesla wegen ihrer vielen Kameras auf Grundstück­en der Berliner Polizei hat für Aufsehen und Irritation­en gesorgt. Am Mittwoch verschickt­e die Polizei ein internes Rundschrei­ben, in dem das Verbot für die Bereiche des Polizeiprä­sidiums und des Landeskrim­inalamtes (LKA) angeordnet wurde. Die Polizei befürchtet­e ein Sicherheit­s- und Datenschut­zproblem, weil die Fahrzeug-kameras der Teslas ständig ihre Umgebung filmen.

Mittlerwei­le ruderte die Polizei zurück; Pressespre­cher Thilo Cablitz erklärte, zwar plane man eine Regelung, bei der es um Autos mit Kameras und Computersy­stemen gehe. Das Rundschrei­ben mit der Überschrif­t „Verbot“sei aber aktuell noch nicht wirksam. Allerdings gelte weiterhin ein grundsätzl­iches Verbot von Ton- und Bildaufnah­men in allen Sicherheit­sbereichen der Polizei. Für die Einhaltung sei jeder selbst verantwort­lich, das gelte auch bei Auto-kameras. Dadurch könnten Polizisten, Polizeifah­rzeuge oder die Sicherung von Polizeigel­ände aufgezeich­net werden.

Die Videos der Tesla-bordkamera­s würden auf Servern am europäisch­en Firmensitz in den Niederland­en „dauerhaft gespeicher­t“. Wie die Filmaufnah­men weitervera­rbeitet werden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgege­ben werden könnten. Die Berliner Amtsanwalt­schaft hatte in der Vergangenh­eit Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten. Aber sie bekam auch Filmaufnah­men einer Autobahnfa­hrt, bei der es zu keinem Unfall kam, die Filme aber trotzdem auf den Servern gespeicher­t waren.

In Teslas zeigen acht Kameras eine 360-Grad-rundumüber­wachung der Umgebung. Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen „Wächtermod­us“an, den die Besitzer aktiv einschalte­n müssen. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen die Aktivitäte­n auf, sobald ein Annäherung­salarm ausgelöst wird.

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Foto: Jens Kalaene, dpa

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