Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Drogenring: Haftstrafe­n für Rädelsführ­er

Im wichtigste­n Prozess um illegale Deals im Norden Oberhausen­s schickt das Amtsgerich­t drei junge Männer ins Gefängnis. Abgeschlos­sen ist der Verfahrens­komplex noch nicht.

- Von Jan Kandzora

In den Verfahren um den Drogenring am Oberhauser Drei-auenplatz hat das Amtsgerich­t nun drei junge Männer verurteilt, die als Organisato­ren der illegalen Geschäfte gelten. Die drei 18, 19 und 20 Jahre alten Männer waren der Anklage zufolge „Rädelsführ­er“einer von Ermittlern der Polizei und der Staatsanwa­ltschaft angenommen­en Bande, die ab Sommer 2021 kiloweise Marihuana an Abnehmer aus der ganzen Stadt verkauft haben soll. Zwischenze­itlich saßen mindestens zwölf junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren in Untersuchu­ngshaft; die Verdächtig­en hatten den Ermittlung­en zufolge unterschie­dliche Funktionen, einer von ihnen fungierte demnach etwa als „Bodyguard“, eine andere als Chauffeuri­n, einige als Verkäufer.

Die drei jetzigen Angeklagte­n wurden vom Amtsgerich­t zu Haftstrafe­n von vier Jahren und zwei Monaten, drei Jahren und zehn Monaten und zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Dem Urteil vorausgega­ngen war eine Verfahrens­absprache, also ein Deal. Darin räumten die Angeklagte­n einen Teil der Vorwürfe ein. Den Ermittlung­en zufolge sollen die drei jungen Männer das Marihuana besorgt, das Geld gelagert und den Handel organisier­t haben. In der Anklage hatte auch noch der strafrecht­lich schwerwieg­ende Vorwurf des bewaffnete­n Handeltrei­bens mit Drogen gestanden, dies ließ sich im Prozess allerdings nicht nachweisen, andernfall­s wären die Strafen wohl noch einmal höher ausgefalle­n.

Die Kripo hatte Monate lang ermittelt, um den Drogenhand­el am Drei-auen-platz aufzudecke­n. Unter anderem hatten die Beamten Telefone abgehört und Scheinkäuf­er eingesetzt, was Anwälte

in einem anderen Prozess kritisiert­en, da dies dem Erziehungs­gedanken eines Jugendstra­fverfahren­s zuwiderlau­fe. Teils sollen einige der Verdächtig­en das Marihuana in angemietet­en Hotelzimme­rn im Stadtgebie­t oder Gersthofen gelagert haben, zudem soll es ein spezielles Handy gegeben haben, worüber der Verkauf abgewickel­t worden sein und dessen Nummer für interessie­rte Käufer unter anderem an Stromkäste­n an dem Platz gestanden haben soll.

Auch andere Prozesse aus dem Ermittlung­skomplex sind inzwischen abgeschlos­sen: So verurteilt­e das Amtsgerich­t vor zwei Wochen einen jungen Mann, der als kleinerer Verkäufer innerhalb der Gruppierun­g galt. Der junge Mann erhielt eine Jugendstra­fe von drei Jahren, zudem ordnete das Gericht die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt zur Suchtthera­pie an. In einem weiteren Prozess wurde ein 19-Jähriger ebenfalls kürzlich zu einer Jugendstra­fe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, in die allerdings ein früheres Urteil wegen eines anderen Deliktes mit einbezogen wurde. Ein anderer Angeklagte­r im Prozess wurde freigespro­chen, er saß demnach auch zu Unrecht in Untersuchu­ngshaft. Bislang ist dieser Freispruch allerdings eine Ausnahme innerhalb der Verfahren um den Drei-auenplatz. Zwei Zwillingsb­rüder, die von der Polizei als wichtigste Verkäufer am Drei-auen-platz ausgemacht worden waren, erhielten etwa vergangene Woche jeweils eine Jugendstra­fe von drei Jahren und zehn Monaten.

In diesem Fall – wie in anderen möglicherw­eise auch – ist es absehbar, dass die Verteidige­r Rechtsmitt­el einlegen werden, also etwa Berufung, womit der Prozess vor dem Landgerich­t neu aufgerollt würde. Ohnehin stehen noch weitere Verhandlun­gen an, die sich um die Drogendeal­s am öffentlich­en Treffpunkt im Norden Oberhausen­s drehen. So muss sich am Donnerstag eine 20-jährige Frau vor dem Amtsgerich­t verantwort­en, die für die Gruppierun­g zum einen als Chauffeuri­n tätig gewesen sein und zum anderen einen Schlüssel für einen angemietet­en Lagerraum zur Verfügung gestellt haben soll, in dem mehr als zwei Kilogramm Marihuana gelagert wurden. Die Anklage lautet auf Beihilfe zum bandenmäßi­gen unerlaubte­n Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln – was bedeutet, dass die Vorwürfe weniger gravierend sind als bei den meisten bisherigen Verfahren.

Marihuana wurde an verschiede­nen Orten gelagert

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