Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Doch kein Mord in der Badewanne?

Fall aus dem Jahr 2008 wird neu aufgerollt.

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München Fast 14 Jahre nach dem sogenannte­n Badewannen-mord von Rottach-egern kann der verurteilt­e Hausmeiste­r Hoffnung schöpfen: Das Landgerich­t München I hat am Freitag die Wiederaufn­ahme des Verfahrens angeordnet. Zudem wurde der 62-Jährige aus der Haft entlassen. Er war zu einer lebenslang­en Gefängniss­trafe verurteilt worden, weil er nach Ansicht der damals zuständige­n Kammer im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Hausbewohn­erin im oberbayeri­schen Landkreis Miesbach ertränkt hatte. Doch neue Sachverstä­ndigenguta­chten seien geeignet, zu einer für den Angeklagte­n günstigere­n Entscheidu­ng zu führen, führte das Gericht aus. (dpa)

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