Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Doch kein Mord in der Badewanne?
Fall aus dem Jahr 2008 wird neu aufgerollt.
München Fast 14 Jahre nach dem sogenannten Badewannen-mord von Rottach-egern kann der verurteilte Hausmeister Hoffnung schöpfen: Das Landgericht München I hat am Freitag die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Zudem wurde der 62-Jährige aus der Haft entlassen. Er war zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er nach Ansicht der damals zuständigen Kammer im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Hausbewohnerin im oberbayerischen Landkreis Miesbach ertränkt hatte. Doch neue Sachverständigengutachten seien geeignet, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen, führte das Gericht aus. (dpa)