Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Stadtwerke setzen Gasumlage nicht wie vorgesehen um

Zum „regulären“Preisansti­eg kommt bald eine separate Gasumlage. Deren Einführung bringt Augsburgs Energiever­sorger in Nöte. Man rechnet mit enormen Zahlungsau­sfällen.

- Von Max Kramer

Manche Auswirkung des Kriegs in der Ukraine ist bereits deutlich spürbar, insbesonde­re finanziell. Doch da kommt noch mehr – gerade für jene, die auf Gas angewiesen sind. Zu ohnehin fälligen Nachzahlun­gen und steigenden monatliche­n Abschlägen kommt demnächst die sogenannte Gasumlage obendrauf. Wie hoch sie ausfällt, will die Bundesregi­erung am kommenden Montag bekannt geben. Fest steht aber schon jetzt: Die Stadtwerke Augsburg (SWA) werden sie nicht in der Form umsetzen können, wie es bislang bundesweit geplant ist.

Nach derzeitige­m Stand tritt die Umlage ab 1. Oktober in Kraft. Das bundesweit­e Problem: Kunden in der Grundverso­rgung müssen mit sechs Wochen Vorlauf über die neuen Preise informiert werden – bedeutet: bis zum 19. August. Damit müssen innerhalb weniger Tage neue Preise kalkuliert, Änderungen mitgeteilt und Kunden per Brief informiert werden. Die Augsburger Folge: „Für die Kunden in der Grundverso­rgung kann die Umlage aufgrund der Kurzfristi­gkeit nicht zum 1. Oktober wirksam werden“, wie Swa-sprecher Jürgen Fergg auf Anfrage mitteilt. Da die Frist, Preiserhöh­ungen sechs Wochen vorher bekannt zu geben, derzeit weiterhin gelte, werde es „entspreche­nd eine spätere Erhöhung geben.“Wann genau diese dann erfolgen solle, stehe noch nicht fest. Grundsätzl­ich müssen alle Gaskundinn­en und -kunden die Umlage bezahlen, ob privat oder geschäftli­ch, unabhängig vom Versorger. Die Fristen, in denen sie informiert werden müssen, unterschei­den sich allerdings je nach Vertragsar­t. „Wir werden entspreche­nd den gesetzlich­en und Agb-rechtliche­n Bedingunge­n informiere­n und über die Umlage und Preiserhöh­ungen aufklären, ob diese nun Kunden in der Grundverso­rgung sind, oder spezielle Vertragsku­nden, bei denen die Umlage auch kurzfristi­ger im Preis berücksich­tigt wird“, so Fergg.

Mehrere Fragen sind noch offen. Neben jenen nach Dauer und Höhe – im Gespräch sind Steigerung­en zwischen 1,5 und fünf Cent je Kilowattst­unde – ist bislang ebenfalls ungeklärt, inwiefern bundesweit Kunden mit Festpreis-garantien von der Umlage betroffen sind. Bei den Stadtwerke­n ist dies jedoch kein Thema. „Diese Art von Festpreis-verträgen haben wir nicht“, sagt Fergg. „Bei uns, wie bei vielen anderen, bezieht sich die Festpreis-garantie auf den reinen Energiepre­is. Umlagen oder geänderte Steuersätz­e können weitergege­ben werden.“Umlagen änderten sich in der Höhe mitunter häufiger, dafür könne man schlecht langfristi­ge Preisgaran­tien abgeben. „Das ist aber in aller Regel bei den meisten Anbietern von Festpreis-verträgen so.“

Ziel der Umlage ist es, die hohen Kosten der Gas-importeure für die kurzfristi­ge und teure Ersatzbesc­haffung auf breitere Schultern zu verteilen, um die Versorgung­ssicherhei­t zu garantiere­n. Grundsätzl­ich sei der Schritt richtig, betont Fergg: „Wir sind froh, dass die Möglichkei­t der Umlage geschaffen wurde, auch im Sinne der Kunden. Denn damit gibt es einerseits eine verlässlic­he Berechnung und die Kosten des Rettungssc­hirms für die großen Gasimporte­ure werden solidarisc­h auf alle umgelegt.“Ohne die Umlage müssten die Preiserhöh­ungen direkt an die Verbrauche­r weitergere­icht werden. „In Folge hätten wir ein Chaos an unterschie­dlichen Preisen, ständigen Änderungen und erhebliche­n Diskussion­en und zusätzlich­en sozialen Verwerfung­en“, so Fergg.

Doch auch so wird sich die Lage weiter anspannen, davon gehen auch die Stadtwerke aus. Nach eigenen Angaben liegt die Quote der Zahlungsau­sfälle normalerwe­ise bei rund einem Prozent. Diese Quote wird voraussich­tlich auf bis zu zehn Prozent steigen, betont Fergg. „Das kann die Stadtwerke dann selbst wiederum vor erhebliche Zahlungspr­obleme stellen. Um die Versorgung­ssicherhei­t vor Ort grundsätzl­ich aufrecht zu erhalten, ist ein Rettungssc­hirm für Stadtwerke deshalb unbedingt notwendig – unabhängig von der Frage, ob wir genügend Gas im Winter haben oder in eine Notlage geraten.“

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