Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Stadtwerke setzen Gasumlage nicht wie vorgesehen um
Zum „regulären“Preisanstieg kommt bald eine separate Gasumlage. Deren Einführung bringt Augsburgs Energieversorger in Nöte. Man rechnet mit enormen Zahlungsausfällen.
Manche Auswirkung des Kriegs in der Ukraine ist bereits deutlich spürbar, insbesondere finanziell. Doch da kommt noch mehr – gerade für jene, die auf Gas angewiesen sind. Zu ohnehin fälligen Nachzahlungen und steigenden monatlichen Abschlägen kommt demnächst die sogenannte Gasumlage obendrauf. Wie hoch sie ausfällt, will die Bundesregierung am kommenden Montag bekannt geben. Fest steht aber schon jetzt: Die Stadtwerke Augsburg (SWA) werden sie nicht in der Form umsetzen können, wie es bislang bundesweit geplant ist.
Nach derzeitigem Stand tritt die Umlage ab 1. Oktober in Kraft. Das bundesweite Problem: Kunden in der Grundversorgung müssen mit sechs Wochen Vorlauf über die neuen Preise informiert werden – bedeutet: bis zum 19. August. Damit müssen innerhalb weniger Tage neue Preise kalkuliert, Änderungen mitgeteilt und Kunden per Brief informiert werden. Die Augsburger Folge: „Für die Kunden in der Grundversorgung kann die Umlage aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zum 1. Oktober wirksam werden“, wie Swa-sprecher Jürgen Fergg auf Anfrage mitteilt. Da die Frist, Preiserhöhungen sechs Wochen vorher bekannt zu geben, derzeit weiterhin gelte, werde es „entsprechend eine spätere Erhöhung geben.“Wann genau diese dann erfolgen solle, stehe noch nicht fest. Grundsätzlich müssen alle Gaskundinnen und -kunden die Umlage bezahlen, ob privat oder geschäftlich, unabhängig vom Versorger. Die Fristen, in denen sie informiert werden müssen, unterscheiden sich allerdings je nach Vertragsart. „Wir werden entsprechend den gesetzlichen und Agb-rechtlichen Bedingungen informieren und über die Umlage und Preiserhöhungen aufklären, ob diese nun Kunden in der Grundversorgung sind, oder spezielle Vertragskunden, bei denen die Umlage auch kurzfristiger im Preis berücksichtigt wird“, so Fergg.
Mehrere Fragen sind noch offen. Neben jenen nach Dauer und Höhe – im Gespräch sind Steigerungen zwischen 1,5 und fünf Cent je Kilowattstunde – ist bislang ebenfalls ungeklärt, inwiefern bundesweit Kunden mit Festpreis-garantien von der Umlage betroffen sind. Bei den Stadtwerken ist dies jedoch kein Thema. „Diese Art von Festpreis-verträgen haben wir nicht“, sagt Fergg. „Bei uns, wie bei vielen anderen, bezieht sich die Festpreis-garantie auf den reinen Energiepreis. Umlagen oder geänderte Steuersätze können weitergegeben werden.“Umlagen änderten sich in der Höhe mitunter häufiger, dafür könne man schlecht langfristige Preisgarantien abgeben. „Das ist aber in aller Regel bei den meisten Anbietern von Festpreis-verträgen so.“
Ziel der Umlage ist es, die hohen Kosten der Gas-importeure für die kurzfristige und teure Ersatzbeschaffung auf breitere Schultern zu verteilen, um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Grundsätzlich sei der Schritt richtig, betont Fergg: „Wir sind froh, dass die Möglichkeit der Umlage geschaffen wurde, auch im Sinne der Kunden. Denn damit gibt es einerseits eine verlässliche Berechnung und die Kosten des Rettungsschirms für die großen Gasimporteure werden solidarisch auf alle umgelegt.“Ohne die Umlage müssten die Preiserhöhungen direkt an die Verbraucher weitergereicht werden. „In Folge hätten wir ein Chaos an unterschiedlichen Preisen, ständigen Änderungen und erheblichen Diskussionen und zusätzlichen sozialen Verwerfungen“, so Fergg.
Doch auch so wird sich die Lage weiter anspannen, davon gehen auch die Stadtwerke aus. Nach eigenen Angaben liegt die Quote der Zahlungsausfälle normalerweise bei rund einem Prozent. Diese Quote wird voraussichtlich auf bis zu zehn Prozent steigen, betont Fergg. „Das kann die Stadtwerke dann selbst wiederum vor erhebliche Zahlungsprobleme stellen. Um die Versorgungssicherheit vor Ort grundsätzlich aufrecht zu erhalten, ist ein Rettungsschirm für Stadtwerke deshalb unbedingt notwendig – unabhängig von der Frage, ob wir genügend Gas im Winter haben oder in eine Notlage geraten.“