Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Von Claudius Lüder

- Beide

Ihre Führersche­inprüfung ist schon länger her? Aber klar, Sie sind in Sachen Verkehrsre­geln aber noch ziemlich fit? Ein kleiner Test: Ein Auto kommt von rechts aus einem Bereich mit abgesenkte­m Bordstein, etwa aus einer Spielstraß­e. Und Sie, gewähren Sie Vorfahrt? Nun, manche machen das und liegen damit falsch, so der Auto Club Europa (ACE). Hier gilt die Rechts-vor-links-regel nicht. Und es gibt noch weitere klassische Irrtümer, nicht nur bei Regeln.

• Einbahnstr­aßen gelten nicht für Radfahrer.

„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedien­st-fahrrad (pd-f). Einbahnstr­aßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen verfahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtricht­ung ausdrückli­ch durch ein entspreche­ndes Schild erlaubt ist.

• Radwege kann man Richtungen benutzen.

Das stimmt nicht, beziehungs­weise geht nur, wenn Radwege ausdrückli­ch

in

• Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel.

Das ist falsch, der grüne Rechtsabbi­egerpfeil muss wie ein Stoppschil­d behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AVD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeach­ten eines Stoppschil­ds geahndet.

• Durch einen Kreisel darf man auch geradeaus hindurchfa­hren. Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreise in Ortschafte­n haben oft flache Mittelinse­ln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverke­hr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeach­tung droht ein Bußgeld von 35 Euro.

• Wer auffährt, hat immer Schuld. So pauschal lässt sich das nicht sagen. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrend­e zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahre­n sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Den Vorausfahr­enden kann aber ebenfalls ein Mitverschu­lden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt“´, erklärt die Expertin.

• Rechts überholen ist immer verboten.

Das ist falsch, denn innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n etwa darf der Fahrstreif­en frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleuni­gungsstrei­fen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der

Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.

• Kopfhörer sind im Straßenver­kehr verboten.

Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonier­en, Navigieren und Musikhören nutzen. „Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsg­eräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.

• Werktags bedeutet Montag bis Freitag.

Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkfläche­n sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpfli­chtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das dann nur sonntags und an gesetzlich­en Feiertagen.

• Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt.

Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahr­gebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrste­ilnehmer an deren Vorankomme­n behindert.“

Eine Ausnahme gebe es nur, wenn außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n drei Fahrstreif­en zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreif­en hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängi­g der mittlere Fahrstreif­en genutzt werden.

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