Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Silvesterböllerei: Darauf darf man sich einstellen
Die Stadt wird Verbotszonen für ein Feuerwerk ausweisen, ein generelles Verbot ist aber nicht zu erwarten. Welche Auflagen gelten.
Der Jahreswechsel rückt langsam näher. Im Vorjahr war Silvester in Augsburg eine vergleichsweise ruhige Angelegenheit. Bundesweit bestand wegen der Coronapandemie ein generelles Böllerverbot, und die meisten Menschen in Augsburg hielten sich daran. In diesem Jahr darf wieder geschossen werden. Davon geht Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) jedenfalls aus. Allerdings gibt es Örtlichkeiten, an denen Feuerwerke nichts zu suchen haben. Dazu zählen größere Teile der Innenstadt wie der Rathausplatz und die Maximilianstraße. In Kürze wird die Stadt laut Pintsch die
Verbotszonen
Im Stadtgebiet Augsburg wären demnach – wie schon in der Vergangenheit – insbesondere zwei Vorgaben zu beachten: Feuerwerke sind dort verboten, wo es zu Menschenansammlungen kommt. Die Maximilianstraße gilt gerade in der Silvesternacht als ein solcher Ort. Treffen sind erlaubt, ein Abschießen von Böllern ist verboten. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist zudem in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. In diese Liste fällt unter anderem das historische Rathaus. Eine Lasershow detailliert veröffentlichen.
an Silvester, über die immer wieder in der Vergangenheit diskutiert wurde, findet nicht statt. Die Stadt Augsburg hat dafür kein Geld.
Es liegt an der Stadt Augsburg selbst, diese Schutzzonen auszuweisen. Im Vorjahr hatte die Kommune keinen Einfluss. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember 2021 einem sogenannten „Böllerverbot“für Silvester zugestimmt. Demnach durfte wie schon im Jahr 2020 kein Feuerwerk verkauft werden. Ziel war es laut Pintsch, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu vermeiden. Die durch die Corona-pandemie hoch belasteten Krankenhäuser sollten geschont werden.
Die entsprechende Verordnung setzte einen Bund-länder-beschluss von Anfang Dezember um. Hier handelte es sich um eine bundesweit geltende Regelung, die dementsprechend auch in Augsburg galt. „Nach unserem Kenntnisstand gibt es aktuell auf Bundesebene keine entsprechenden Überlegungen“, sagt Pintsch. Der Jahreswechsel 2022/23 würde demnach wieder unter „ganz normalen“Vorzeichen stehen.
Zuletzt hatte eine nächtliche Bölleraktion für viel Wirbel gesorgt. Rund 40 junge Leute hatten auf dem Parkdeck der City-galerie Kanonenschläge gezündet. Die Polizei stellte die Personalien der beteiligten Personen fest. Derzeit laufen Ermittlungen, ob die jungen Leute mit einer Strafe rechnen müssen. Die Stadt Augsburg ist mit der Polizei im Austausch, heißt es.