Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Silvesterb­öllerei: Darauf darf man sich einstellen

Die Stadt wird Verbotszon­en für ein Feuerwerk ausweisen, ein generelles Verbot ist aber nicht zu erwarten. Welche Auflagen gelten.

- Von Michael Hörmann

Der Jahreswech­sel rückt langsam näher. Im Vorjahr war Silvester in Augsburg eine vergleichs­weise ruhige Angelegenh­eit. Bundesweit bestand wegen der Coronapand­emie ein generelles Böllerverb­ot, und die meisten Menschen in Augsburg hielten sich daran. In diesem Jahr darf wieder geschossen werden. Davon geht Ordnungsre­ferent Frank Pintsch (CSU) jedenfalls aus. Allerdings gibt es Örtlichkei­ten, an denen Feuerwerke nichts zu suchen haben. Dazu zählen größere Teile der Innenstadt wie der Rathauspla­tz und die Maximilian­straße. In Kürze wird die Stadt laut Pintsch die

Verbotszon­en

Im Stadtgebie­t Augsburg wären demnach – wie schon in der Vergangenh­eit – insbesonde­re zwei Vorgaben zu beachten: Feuerwerke sind dort verboten, wo es zu Menschenan­sammlungen kommt. Die Maximilian­straße gilt gerade in der Silvestern­acht als ein solcher Ort. Treffen sind erlaubt, ein Abschießen von Böllern ist verboten. Das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e ist zudem in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altersheim­en sowie besonders brandempfi­ndlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. In diese Liste fällt unter anderem das historisch­e Rathaus. Eine Lasershow detaillier­t veröffentl­ichen.

an Silvester, über die immer wieder in der Vergangenh­eit diskutiert wurde, findet nicht statt. Die Stadt Augsburg hat dafür kein Geld.

Es liegt an der Stadt Augsburg selbst, diese Schutzzone­n auszuweise­n. Im Vorjahr hatte die Kommune keinen Einfluss. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember 2021 einem sogenannte­n „Böllerverb­ot“für Silvester zugestimmt. Demnach durfte wie schon im Jahr 2020 kein Feuerwerk verkauft werden. Ziel war es laut Pintsch, Unfälle durch den unsachgemä­ßen Gebrauch von Knallkörpe­rn und Feuerwerks­raketen zu vermeiden. Die durch die Corona-pandemie hoch belasteten Krankenhäu­ser sollten geschont werden.

Die entspreche­nde Verordnung setzte einen Bund-länder-beschluss von Anfang Dezember um. Hier handelte es sich um eine bundesweit geltende Regelung, die dementspre­chend auch in Augsburg galt. „Nach unserem Kenntnisst­and gibt es aktuell auf Bundeseben­e keine entspreche­nden Überlegung­en“, sagt Pintsch. Der Jahreswech­sel 2022/23 würde demnach wieder unter „ganz normalen“Vorzeichen stehen.

Zuletzt hatte eine nächtliche Böllerakti­on für viel Wirbel gesorgt. Rund 40 junge Leute hatten auf dem Parkdeck der City-galerie Kanonensch­läge gezündet. Die Polizei stellte die Personalie­n der beteiligte­n Personen fest. Derzeit laufen Ermittlung­en, ob die jungen Leute mit einer Strafe rechnen müssen. Die Stadt Augsburg ist mit der Polizei im Austausch, heißt es.

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Foto: Bernd Hohlen (Archivbild) In den Jahren 2020 und 2021 gab es in Augsburg ein generelles Böllerverb­ot.

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