Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Boateng geht gegen Urteil vor

Verteidigu­ng legt Revision ein

-

München Das Verfahren gegen Jérôme Boateng geht wohl noch mal in die Verlängeru­ng: Der Fußall-profi will auch seine zweite Verurteilu­ng wegen Körperverl­etzung nicht hinnehmen. Die Verteidigu­ng legte am Mittwoch Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgerich­t München I mitteilte. „Er möchte die Strafe anhand der schriftlic­hen Urteilsgrü­nde nachvollzi­ehen können“, sagte Boatengs Anwalt Norman Nathan Gelbart. Ob die Revision dann auch durchgefüh­rt werden soll, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschiede­n.

Allerdings legte am Mittwoch – dem letzten Tag vor Fristablau­f – nach Boateng auch die Staatsanwa­ltschaft Revision ein, wie eine Sprecherin der Anklagebeh­örde mitteilte. Das Bayerische Oberste Landesgeri­cht muss dann darüber entscheide­n, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherw­eise Rechtsfehl­er gegeben hat.

Das Landgerich­t München I hatte den Fußball-weltmeiste­r von 2014 vor einer Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-freundin in einem gemeinsame­n Karibik-urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng – anders als nach dem erstinstan­zlichen Urteil – vorbestraf­t. Das Amtsgerich­t hatte im vergangene­n Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro – insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätze­n gelten Verurteilt­e als vorbestraf­t. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Bewährungs­strafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflag­e von 1,5 Millionen Euro gefordert.

„Für uns ist der Sachverhal­t mehr als nachgewies­en“, hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbeg­ründung gesagt. Boatengs Verteidige­r hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußball-profi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Exfreundin die Vorwürfe „im Kampf um die Kinder“erfunden und „instrument­alisiert“habe. Boatengs Anwälte beklagten eine Vorverurte­ilung ihres Mandanten und stellten im Laufe des Verfahrens auch einen Befangenhe­itsantrag gegen Richter Forstner.

Newspapers in German

Newspapers from Germany