Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Windradver­bot für Wälder kassiert

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Die Bundesländ­er dürfen nach einer Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts Windräder im Wald nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-tabu an Standorten in Waldgebiet­en wie in Thüringen sei verfassung­swidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentl­ichten Entscheidu­ng der Karlsruher Richter hervor. Gegen einen Verbotspas­sus im Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetz hatten private Waldbesitz­er Verfassung­sbeschwerd­e eingelegt – mit Erfolg. Der Beschluss der Karlsruher Richter hat Signalwirk­ung, weil es nach einer Untersuchu­ng des wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestage­s auch in mehreren anderen Bundesländ­ern ein ausnahmslo­ses Verbot von Windkrafta­nlagen in Forstgebie­ten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald konfliktge­laden. Das Bundesverf­assungsger­icht begründete seine Entscheidu­ng damit, dass ein Windkraftv­erbot in das Eigentumsr­echt von Waldbesitz­ern eingreife. (dpa)

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