Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Staatsanwälte durchsuchen Afd-fraktion
Der Grund sind Fake-videos aus Landtagsdebatten
München Mit Unterstützung von rund 20 Polizisten hat die Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag die Fraktionsräume der AFD im Landtag durchsucht. Die Ermittler forschen nach Beweisen für einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Hintergrund: Die Afd-fraktion hatte Anfang vergangenen Jahres ein Video verbreitet, das einen Dialog zwischen dem damaligen Afdfraktionschef Ingo Hahn und der Abgeordneten Gabi Schmidt (Freie Wähler) im Landtagsplenum zeigte, den es so nie gegeben hat. Das ist verboten. Die Fraktionen im Landtag dürfen Aufzeichnungen von Plenardebatten zwar für ihre politischen Zwecke im Original verwenden, aber die Dialoge nicht verändert, zerstückelt oder verfälscht wiedergeben.
Es war nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im Oktober 2020 hatte es Ärger wegen eines Afd-fake-videos über den Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, Florian Streibl, gegeben. Schon damals konnte die Person nicht ausfindig gemacht werden, die das Video angefertigt und übers Netz verbreitet hatte. Die AFD hatte das Video zwar nach einiger Zeit wieder gelöscht, sich aber, wie es vonseiten des Landtagsamts heißt, bei der Aufklärung nicht kooperationsbereit gezeigt. Nachdem es dieses Mal erneut so war, hatte der Landtag Strafanzeige gegen unbekannt gestellt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft München I hätte die AFD die Durchsuchung durch die freiwillige Herausgabe von Beweismitteln abwenden können. Am Donnerstag seien nun mehrere Räume durchsucht und auch Beweismittel sichergestellt worden. Die betroffenen Abgeordneten der Freien Wähler fühlen sich durch die Ermittlungen bestätigt. Streibl nannte die Fake-videos „einen Angriff auf die Grundfesten der Demokratie“.
Die AFD dagegen protestierte heftig gegen die Durchsuchung. Fraktionschef Ulrich Singer warf den Behörden Einschüchterung vor und nannte die Aktion absolut unverhältnismäßig und politisch motiviert. Die Ermittler hätten „rechtswidrig auch die Räume der durch Immunität geschützten Landtagsabgeordneten betreten“.