Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Zum Sprung in den Tod gedrängt

35-Jähriger soll ehemaligen Mithäftlin­g aus Rache misshandel­t haben.

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Aschaffenb­urg Aus Rache soll ein Mann einen Bekannten misshandel­t und gezwungen haben, in den eiskalten Main zu springen. Das verzweifel­te, körperlich durch Schläge und winterlich­e Kälte erschöpfte Opfer hat keine Chance und stirbt: Seit Donnerstag muss sich der mutmaßlich­e Täter vor dem Landgerich­t Aschaffenb­urg verantwort­en, unter anderem wegen Mordes.

Gesehen hat die Tat im Februar in Unterfrank­en wohl niemand, aber der Angeklagte soll alles mit seinem Handy gefilmt haben. In einem Clip ist am ersten Prozesstag das Opfer in offensicht­licher Todesangst zu sehen, das sich von außen an ein Brückengel­änder klammert. Eine Männerstim­me zählt laut bis drei, der 30-Jährige lässt los und stürzt rund zwölf Meter in den Tod. „Heute wird mein Mandant noch keine Angaben machen“, sagt der Verteidige­r des 35-jährigen Angeklagte­n angesichts der Vorwürfe am Donnerstag. Am nächsten Verhandlun­gstag in gut einer Woche werde er aber wohl Fragen des Gerichts beantworte­n.

Die Anklage lautet auf gefährlich­e Körperverl­etzung, räuberisch­e Erpressung und Mord in mittelbare­r Täterschaf­t. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als „Werkzeug“für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus. Die Staatsanwa­ltschaft listet vor der Großen Strafkamme­r etliche Vorwürfe auf, darunter Schläge gegen den Kehlkopf und das Jochbein des Opfers. Der Angeklagte soll den Mann zudem gezwungen haben, in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar bei Wörth am Main (Landkreis Miltenberg) bis zur Brust in den Hochwasser führenden Fluss zu gehen und dort – bei einer Wassertemp­eratur von nicht einmal sieben Grad Celsius – für ein paar Minuten zu bleiben. Ebenso dokumentie­rt per Handy.

„Er wollte sich rächen“, sagt Oberstaats­anwalt Jürgen Bundschuh vor Gericht. In der Tatnacht will der 35-Jährige dem Opfer mutmaßlich eine Abreibung verpassen. Nachdem er es laut Anklage malträtier­t und ins Wasser schickt, zwingt der Angeklagte den stark frierenden 30-Jährigen schließlic­h, zu einer mehr als einen Kilometer entfernten Fußgänger- und Eisenbahnb­rücke zu laufen. Dort fällt das Opfer schließlic­h in den Tod. Der Verdächtig­e und das Opfer kannten sich seit Jahren, beide saßen zeitweise auch zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbe­amten über den gewalttäti­gen Angeklagte­n beschwert haben. (dpa)

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Foto: Heiko Becker/hmb Media, dpa Zu Prozessbeg­inn verbarg der Angeklagte sein Gesicht hinter einem Ordner.

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