Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bundestag für teilweise Wahlwieder­holung in Berlin

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Bundeswahl­leiter Georg Thiel hat die Entscheidu­ng des Bundestags zur teilweisen Wiederholu­ng der Bundestags­wahl in Berlin begrüßt. „Jetzt herrscht Klarheit“, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag. „Aufgrund der Häufung und Schwere der Wahlfehler und weil diese sich auf die Sitzvertei­lung im Bundestag ausgewirkt haben können, ist diese Entscheidu­ng meines Erachtens richtig.“Nach dem Beschluss des Bundestags sollen die Bürger in 431 Berliner Wahlbezirk­en wegen massiver Pannen erneut zur Wahl gehen und Erst- und Zweitstimm­e abgeben. Der Union und der AFD ging das nicht weit genug. Die Opposition­sfraktione­n wünschten sich eine Wiederholu­ng in wesentlich mehr Wahlbezirk­en. Es gilt allerdings als wahrschein­lich, dass dieser Parlaments­beschluss vor dem Bundesverf­assungsger­icht angefochte­n wird. Deshalb ist unklar, wann die Teilwieder­holung der Wahl tatsächlic­h stattfinde­n wird.

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Foto: Dagaz, dpa „Cherson“steht hinter der ukrainisch­en Soldatin.

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