Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Zuschüsse vor allem für Ehepaare

- Finanztest

Eine Kinderwuns­chbehandlu­ng kann mehrere tausend Euro kosten. Um die Kosten zu stemmen, helfen verschiede­ne Zuschüsse, auf die die Zeitschrif­t aufmerksam macht. So übernehmen die gesetzlich­en Krankenkas­sen die Hälfte der Kosten für eine Kinderwuns­chbehandlu­ng. Allerdings gilt das nur für verheirate­te Paare. Und auch die Extrazusch­üsse, die einige Krankenkas­sen darüber hinaus für eine künstliche Befruchtun­g zahlen, setzen in aller Regel eine Ehe voraus. Allerdings haben unverheira­tete Paare meist Anspruch auf einen Zuschuss von Bund und Ländern. Wie viel und für wen – das hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Das Bundesfami­lienminist­erium bietet im Internet einen Förder-check an. (dpa)

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