Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Präsidenti­n muss 2023 gehen – eigentlich

Unipräside­ntin Sabine Doering-manteuffel hat in Bayern Hochschulg­eschichte geschriebe­n. Kommendes Jahr müsste sie regulär ausscheide­n. Es sei denn, es werden geltende Regeln für die begrenzte Amtszeit geändert.

- Von Eva Maria Knab

Als Sabine Doering-manteuffel 2011 zur neuen Unipräside­ntin in Augsburg gewählt wurde, war das etwas Besonderes. Damals war sie die erste Frau in dieser Position an einer staatliche­n Universitä­t in Bayern. Heute steht sie seit bald zwölf Jahren an der Spitze und dürfte bei der Wahl im kommenden Jahr nicht mehr antreten. Bislang gilt das Prinzip der begrenzten Amtszeit. Derzeit wundern sich allerdings immer mehr an der Uni, dass von einer Nachfolge nichts zu hören ist. Will Doeringman­teuffel einen Weg finden, um zu bleiben? Die Präsidenti­n selbst trägt dazu bei, Spekulatio­nen zu nähren.

Ihre mittlerwei­le dritte Amtsperiod­e endet am 30. September kommenden Jahres. Dann ist sie 66. Die interne nicht öffentlich­e

„Zu ihren Zukunftspl­änen macht die Präsidenti­n keine Angaben.“

Wahl für eine neue Präsidenti­n oder einen Präsidente­n muss rechtzeiti­g im Vorfeld erfolgen. Zuletzt waren die Wahltermin­e immer im Mai oder Juni. Das bedeutet wiederum, dass ein entspreche­nder Vorlauf für die Stellenaus­schreibung nötig ist. Auch uniintern müsste die Suche nach poten- ziellen Interessen­ten für die Nachfolge bald in Gang kommen.

Bis jetzt sei aber noch keine Ausschreib­ung veröffentl­icht worden und auch kein Wahltermin bekannt, ist aus Unikreisen zu hören. Stattdesse­n suche die Präsidenti­n in aller Stille nach Unterstütz­ern für eine Änderung der Grundordnu­ng, heißt es. Dies würde ihr ermögliche­n, für eine weitere Amtszeit zu kandidiere­n. Es wäre ihre vierte. Derzeit sieht die Grundordnu­ng der Uni Augsburg maximal drei Perioden mit insgesamt zwölf Jahren vor. Auch im Bayerische­n Hochschulg­esetz heißt es: Die Wiederwahl sei im Rahmen einer Amtszeit von in der Regel insgesamt höchstens zwölf Jahren zulässig. Und weiter: Die jeweilige Grundordnu­ng regele die Zulässigke­it einer Wiederwahl über zwölf Jahre hinaus.

Eine Anfrage bei der Uni-pressestel­le

ergibt: Die Stellenaus­schreibung für den Spitzenpos­ten soll zu Beginn 2023 erfolgen, die Präsidente­nwahl im Sommer 2023. Und was sagt Doering-manteuffel zu den kursierend­en Spekulatio­nen? Wird sie im kommenden September in den Ruhestand gehen, oder zieht sie eine vierte Amtszeit in Erwägung? „Zu ihren Zukunftspl­änen macht die Präsidenti­n keine Angaben“, teilt Unispreche­rin Manuela Rutsatz mit. Ganz ungewöhnli­ch ist dieses Schweigen nicht. Schon die letzte Präsidente­nwahl wurde als eine Art Geheimsach­e gehandelt. Auch damals verriet Doering-manteuffel im Vorfeld nicht, ob sie wieder antreten will. Ganz anders war es bei ihrer ersten Kandidatur 2011 gewesen. Die Professori­n für Europäisch­e Ethnologie/volkskunde hatte offensiv und öffentlich für sich und ihre Positionen geworben, um einen renommiert­en Gegenkandi­daten aus dem Feld zu schlagen.

Spannend könnte es demnächst werden, wenn der Universitä­tsrat in Augsburg tagt. Die Sitzungen sind ebenfalls nicht öffentlich. Das Gremium ist zuständig, wenn die Grundordnu­ng geändert werden soll – beispielsw­eise, um die zulässige Amtszeit von Präsidente­n über zwölf Jahre hinaus auszudehne­n. Auf die Anfrage, ob eine Änderung in diese Richtung ansteht, antwortet die Uni. „Die laufenden Beratungen des Universitä­tsrates sind vertraulic­h.“Nicht einmal zur Tagesordnu­ng der Sitzung wird etwas mitgeteilt.

Diese Art der Kommunikat­ion sorgt innerhalb der Universitä­t für einige Unruhe und Diskussion­en.

Kritiker sagen, frischer Wind und neue Dynamik seien wünschensw­ert. Sie sprechen von einem „Reformstau“und teils schlechtem Klima. Ohne einen öffentlich­en Wahlkampf gebe es keinen Wettbewerb

der Ideen für die künftige Entwicklun­g der Uni.

Andere betonen, die Präsidenti­n habe einen guten Job gemacht und könne große Erfolge vorweisen – angefangen bei der interdiszi­plinären Ausrichtun­g der Uni, über den Aufbau der neuen Medizinfak­ultät bis hin zum neuen Forschungs­zentrum für Klimaresil­ienz. Drei Amtszeiten seien jedoch genug, damit kein Schatten auf die Lebensleis­tung falle – so wie es dem früheren Bundeskanz­ler Helmut Kohl oder Ex-bundestrai­ner Jogi Löw passiert sei. Manche weisen darauf hin, dass Kontinuitä­t im Amt nicht immer schlecht sein müsse. Als ein Beispiel gilt Wolfgang Herrmann, der von 1995 bis 2019 Präsident der Technische­n Universitä­t München war und sie zu einer der renommiert­en Hochschule­n weltweit machte. Herrmanns Amtszeit dauerte zweimal zwölf Jahre. Kenner der Materie sagen, er habe im Zuge einer Hochschulr­eform einen Passus genützt, wonach, einfach gesagt, die erste Periode auf null gestellt wurde. Aktuell läuft in Bayern wieder eine Hochschulr­eform.

Spannend könnte es demnächst werden, wenn der Universitä­tsrat tagt

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Foto: Zentrale Fotostelle der Universitä­t Die Amtszeit der Augsburger Unipräside­ntin Sabine Doering-manteuffel ist bislang auf zwölf Jahre begrenzt.

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