Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Präsidentin muss 2023 gehen – eigentlich
Unipräsidentin Sabine Doering-manteuffel hat in Bayern Hochschulgeschichte geschrieben. Kommendes Jahr müsste sie regulär ausscheiden. Es sei denn, es werden geltende Regeln für die begrenzte Amtszeit geändert.
Als Sabine Doering-manteuffel 2011 zur neuen Unipräsidentin in Augsburg gewählt wurde, war das etwas Besonderes. Damals war sie die erste Frau in dieser Position an einer staatlichen Universität in Bayern. Heute steht sie seit bald zwölf Jahren an der Spitze und dürfte bei der Wahl im kommenden Jahr nicht mehr antreten. Bislang gilt das Prinzip der begrenzten Amtszeit. Derzeit wundern sich allerdings immer mehr an der Uni, dass von einer Nachfolge nichts zu hören ist. Will Doeringmanteuffel einen Weg finden, um zu bleiben? Die Präsidentin selbst trägt dazu bei, Spekulationen zu nähren.
Ihre mittlerweile dritte Amtsperiode endet am 30. September kommenden Jahres. Dann ist sie 66. Die interne nicht öffentliche
„Zu ihren Zukunftsplänen macht die Präsidentin keine Angaben.“
Wahl für eine neue Präsidentin oder einen Präsidenten muss rechtzeitig im Vorfeld erfolgen. Zuletzt waren die Wahltermine immer im Mai oder Juni. Das bedeutet wiederum, dass ein entsprechender Vorlauf für die Stellenausschreibung nötig ist. Auch uniintern müsste die Suche nach poten- ziellen Interessenten für die Nachfolge bald in Gang kommen.
Bis jetzt sei aber noch keine Ausschreibung veröffentlicht worden und auch kein Wahltermin bekannt, ist aus Unikreisen zu hören. Stattdessen suche die Präsidentin in aller Stille nach Unterstützern für eine Änderung der Grundordnung, heißt es. Dies würde ihr ermöglichen, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Es wäre ihre vierte. Derzeit sieht die Grundordnung der Uni Augsburg maximal drei Perioden mit insgesamt zwölf Jahren vor. Auch im Bayerischen Hochschulgesetz heißt es: Die Wiederwahl sei im Rahmen einer Amtszeit von in der Regel insgesamt höchstens zwölf Jahren zulässig. Und weiter: Die jeweilige Grundordnung regele die Zulässigkeit einer Wiederwahl über zwölf Jahre hinaus.
Eine Anfrage bei der Uni-pressestelle
ergibt: Die Stellenausschreibung für den Spitzenposten soll zu Beginn 2023 erfolgen, die Präsidentenwahl im Sommer 2023. Und was sagt Doering-manteuffel zu den kursierenden Spekulationen? Wird sie im kommenden September in den Ruhestand gehen, oder zieht sie eine vierte Amtszeit in Erwägung? „Zu ihren Zukunftsplänen macht die Präsidentin keine Angaben“, teilt Unisprecherin Manuela Rutsatz mit. Ganz ungewöhnlich ist dieses Schweigen nicht. Schon die letzte Präsidentenwahl wurde als eine Art Geheimsache gehandelt. Auch damals verriet Doering-manteuffel im Vorfeld nicht, ob sie wieder antreten will. Ganz anders war es bei ihrer ersten Kandidatur 2011 gewesen. Die Professorin für Europäische Ethnologie/volkskunde hatte offensiv und öffentlich für sich und ihre Positionen geworben, um einen renommierten Gegenkandidaten aus dem Feld zu schlagen.
Spannend könnte es demnächst werden, wenn der Universitätsrat in Augsburg tagt. Die Sitzungen sind ebenfalls nicht öffentlich. Das Gremium ist zuständig, wenn die Grundordnung geändert werden soll – beispielsweise, um die zulässige Amtszeit von Präsidenten über zwölf Jahre hinaus auszudehnen. Auf die Anfrage, ob eine Änderung in diese Richtung ansteht, antwortet die Uni. „Die laufenden Beratungen des Universitätsrates sind vertraulich.“Nicht einmal zur Tagesordnung der Sitzung wird etwas mitgeteilt.
Diese Art der Kommunikation sorgt innerhalb der Universität für einige Unruhe und Diskussionen.
Kritiker sagen, frischer Wind und neue Dynamik seien wünschenswert. Sie sprechen von einem „Reformstau“und teils schlechtem Klima. Ohne einen öffentlichen Wahlkampf gebe es keinen Wettbewerb
der Ideen für die künftige Entwicklung der Uni.
Andere betonen, die Präsidentin habe einen guten Job gemacht und könne große Erfolge vorweisen – angefangen bei der interdisziplinären Ausrichtung der Uni, über den Aufbau der neuen Medizinfakultät bis hin zum neuen Forschungszentrum für Klimaresilienz. Drei Amtszeiten seien jedoch genug, damit kein Schatten auf die Lebensleistung falle – so wie es dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl oder Ex-bundestrainer Jogi Löw passiert sei. Manche weisen darauf hin, dass Kontinuität im Amt nicht immer schlecht sein müsse. Als ein Beispiel gilt Wolfgang Herrmann, der von 1995 bis 2019 Präsident der Technischen Universität München war und sie zu einer der renommierten Hochschulen weltweit machte. Herrmanns Amtszeit dauerte zweimal zwölf Jahre. Kenner der Materie sagen, er habe im Zuge einer Hochschulreform einen Passus genützt, wonach, einfach gesagt, die erste Periode auf null gestellt wurde. Aktuell läuft in Bayern wieder eine Hochschulreform.
Spannend könnte es demnächst werden, wenn der Universitätsrat tagt